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Haushaltssanierung: Zusatzpaket von 1,5 Milliarden - Bundesrat prüft Spar- und Einnahmenpotenzial


MEDIENMITTEILUNG

Haushaltssanierung: Zusatzpaket von 1,5 Milliarden - Bundesrat prüft Spar-
und Einnahmenpotenzial

14. Mär 2003 (EFD) Der Bundesrat hat die Sanierungsstrategie für die
Bundesfinanzen im Lichte der neuesten Beschlüsse und Forderungen von
Parlament und Parteien konkretisiert. Dabei hatte er einerseits zu
berücksichtigen, dass die zuständige Kommission des Nationalrates den
Aufschub des Familiensteuerpakets abgelehnt hat. Im weiteren liegt der
Auftrag von Bundesratsparteien auf dem Tisch, das weitgehend auf
Ausgabenkürzungen basierende Entlastungspaket (2 Milliarden) auszubauen und
auch Sparszenarien von 3,5 und 5 Milliarden zu prüfen. Dazu kommt eine von
beiden Räten überwiesene Motion, die im Endeffekt nochmals strenger ist.
Sparpakete von 5 und mehr Milliarden schliesst der Bundesrat als
unrealistisch und nicht mehrheitsfähig aus. Hingegen betrachtet er einen
zusätzlichen Sanierungsbedarf im Umfang von 1,5 Milliarden als erforderlich.
Ausgehend vom Ziel einer auf dauerhaften Haushaltausgleich ausgerichteten
und zugleich wachstumsverträglichen Finanzpolitik schnürt der Bundesrat
zunächst ein Sanierungspaket von insgesamt 3,5 Milliarden. Kernstück des
Sanierungspakets bildet das Ende Januar beschlossene Entlastungsprogramm (2
Milliarden). Dieses wird durch ein Zusatzprogramm (1,5 Milliarden) ergänzt.
Das Zusatzprogramm kompensiert den abgelehnten Aufschub der
Familienbesteuerung. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Sparweg
wichtige Staatsleistungen beeinträchtigen kann. Deshalb wird das Eidg.
Finanzdepartement (EFD) beauftragt, als mögliche Alternative zu einem
zusätzlichen Sparpaket auch einnahmenseitige Massnahmen zu prüfen und
ebenfalls in beschlussreifer Form vorzubereiten. Dabei würden die Schaffung
einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer mit den Kantonen oder die
Erhöhung der Mehrwertsteuer im Vordergrund stehen. Ob das Zusatzpaket nur
auf dem Sparweg oder ganz oder teilweise auch auf Steuerweg basieren soll,
wird der Bundesrat nach Vorlage weiterer Entscheidgrundlagen und nach
Konsultation der Kantone in einem späteren Schritt entscheiden. Die
ausgaben- und einnahmenseitigen Botschaften solle bis im Sommer vorliegen.
Ebenso eine kleine Revision des Finanzhaushaltgesetzes, die es erlauben
soll, die beim Inkrafttreten der Schuldenbremse vorhandenen strukturellen
Defizite über mehrere Jahre hinweg abzubauen. Damit kann die Schuldenbremse
konjunkturgerecht angewendet werden.

Ende Januar 2003 hat der Bundesrat auf die drastische Verschlechterung der
Bundesfinanzlage reagiert und die Umrisse einer dreistufigen
Sanierungsstrategie vorgelegt. Ursache dafür war der unerwartete, durch die
Börsen- und Wirtschaftstiefs verursachte Wachstumseinbruch bei den
Steuereinnahmen und deren Folgen. Kernstück der Sanierungsstrategie ist das
Entlastungsprogramm im Umfang von 2 Milliarden. Als zweite Stufe war die
Verschiebung der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung geplant. Für
die dritte Stufe wurden Steuererhöhungen zur Kompensation dauerhaft
wegbrechender Einnahmen oder zur Finanzierung neuer Ausgabenbeschlüsse
vorgesehen. Mit den drei bedarfsgerecht auslösbaren Stufen hat der Bundesrat
den hohen Unsicherheiten bezüglich Wirtschafts- und Haushaltsentwicklung
Rechnung getragen.

Beschlüsse und Forderungen seit Ende Januar 2003

Seit der Präsentation von Sanierungsbedarf und -strategie hinzugekommen ist
die Ablehnung des Aufschubs des Familienbesteuerungspakets durch die
Wirtschafts- und Abgabekommission des Nationalrates (WAK-N) mit Ausfällen
beim Bund von 735 Millionen 2005 und rund 1,4 Milliarden ab 2006. Ebenso ist
der Forderung der bürgerlichen Bundesratsparteien nach Sparszenarien von 3,5
und 5 Milliarden sowie einer überwiesenen Motion Rechnung zu tragen, wonach
die Ausgaben auf einem realen Nullwachstum eingefroren und Massnahmen für
die ausgabenseitige Kompensation der demographiebedingten Mehrausgaben bei
den Sozialversicherungen vorzulegen sind.

Dazu kommen die weiter wachsenden Unsicherheiten über die wirtschaftliche
Entwicklung und die künftigen Steuereingänge. Ferner hat der Nationalrat an
der Streichung der Bundesanteile von rund 1 Milliarde pro Jahr an den
Mehrwertsteueranteilen für die Demographiekosten von AHV und IV festgehalten
und die Mehrwertsteuererhöhung für die IV von 1,0 auf 0,8 Prozent gesenkt.
Im weiteren drohen Mehrbelastungen aufgrund im Parlament hängiger
Ausgabenbegehren von insgesamt einer Milliarde ("Pipeline").

Haushalt-Realitäten und Handlungsbedarf

Bezogen auf das Jahr 2006 und ausgehend von den heutigen
Einnahmenschätzungen besteht somit gegenüber dem Finanzplan ein
Korrekturbedarf von 5 - 7 Milliarden, je nachdem, ob und in welchem Ausmass
sich die Wirtschaft und damit die Steuereingänge erholen und ob und in
welchem Ausmass politische Beschlüsse zur Stabilisierung oder zur
Verschärfung der Haushaltlage beitragen. Sanierungsziel des Bundesrates ist
eine auf den dauerhaften Haushaltausgleich angelegte, disziplinierte
Finanzpolitik, die sowohl der finanzpolitischen Realität als auch der
Wirtschaftslage Rechnung trägt und langfristig Vertrauen schafft. Angesichts
der Unvorhersagbarkeit der Lageentwicklung und um nicht mit
wachstumshemmenden Massnahmen zu überschiessen, verzichtet der Bundesrat
darauf, bereits heute Massnahmen zum Ausgleich des maximalen
Korrekturbedarfs zu beschliessen. Die Landesregierung legt zunächst ein
Zusatzpaket im Umfang von 1,5 Milliarden vor. Nach dem Wegfall der zweiten
Sanierungsstufe (Aufschub der Reform der Familienbesteuerung) kompensiert
dieses Zusatzpaket per 2006 zusammen mit dem Entlastungsprogramm von 2
Milliarden Einnahmenausfälle von 3,5 Milliarden.

Zwei mögliche Stossrichtungen für Zusatzpaket - "5-Milliarden-Sparpaket"
unrealistisch

Das Entlastungsprogramm von 2 Milliarden betrifft alle Staatsaufgaben.
Bereits die darin vorgeschlagenen Kürzungen wurden von links und rechts als
zu weitgehend kritisiert. Trotzdem haben Bundesratsparteien dem Bundesrat
Prüfungsaufträge für Sparpakete im Umfang von 3,5 und 5 Milliarden erteilt.
Während dem Bundesrat die ausgabenseitige Korrektur um 3,5 Milliarden zwar
einschneidend, aber machbar erscheint, schliesst er ein Sparpaket im Umfang
von 5 Milliarden als unrealistisch und nicht mehrheitsfähig aus. Der Abbau
von Staatsleistungen in der Grössenordnung von 10 Prozent des Budgetvolumens
würde einen sozial-, regional- und konjunkturpolitisch unverhältnismässigen
Abbau bedeuten. Der Bundesrat stellt fest, dass infolge der letzten
Entscheide des Parlaments das Entlastungsprogramm von 2 Milliarden nicht
genügt, und dass weitere Sanierungsmöglichkeiten im Umfang von 1,5
Milliarden nötig sind. Er ist sich bewusst, dass der Sparweg wichtige
Staatsleistungen beeinträchtigen kann. Deshalb wird das Eidg.
Finanzdepartement (EFD) beauftragt als mögliche Alternative zu einem
zusätzlichen Sparpaket auch einnahmenseitige Massnahmen zu prüfen und
ebenfalls in beschlussreifer Form vorzubereiten. Dabei würden die Schaffung
einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer mit den Kantonen oder die
Erhöhung der Mehrwertsteuer im Vordergrund stehen. Ob das Zusatzpaket nur
auf dem Sparweg oder ganz oder teilweise auch auf dem Steuerweg basieren
soll, wird der Bundesrat nach Vorlage weiterer Entscheidgrundlagen und nach
Konsultation der Kantone in einem späteren Schritt entscheiden. Der
Bundesrat will die Botschaft noch im Sommer dem Parlament zuleiten.

Das ausgabenseitige Zusatzpaket soll grundsätzlich der Struktur des
Entlastungsprogramms folgen, allerdings sollen auch neue Sparfelder
einbezogen und damit den Departementen eine gewisse Flexibilität gewährt
werden. In verschiedenen Aufgabenbereichen würde das 3,5
Milliarden-Sparszenario zu einer nominalen oder realen Stabilisierung, teils
sogar zu einem nominalen Abbau der Ausgaben führen.

Beim Steuerszenario im Umfang von 1,5 Milliarden stehen die Schaffung einer
Bundes-Erbschaftssteuer mit Kantonsbeteiligung und eine Erhöhung der
Mehrwertsteuer im Vordergrund. Zum Vergleich: Bei der Mehrwertsteuer kommt
ein Prozent rund 3 Milliarden (bei einer linearen Erhöhung, die ebenfalls
alle Sondersätze vollumfänglich betrifft) bzw. 2,5 Milliarden (proportionale
Erhöhung) gleich. Die Entscheidgrundlagen für eine allfällige
Bundes-Erbschaftssteuer, insbesondere zur Tarifgestaltung, müssen gemeinsam
mit den Kantonen noch erarbeitet werden. Gegenüber der Mehrwertsteuer hätte
die Erbschaftssteuer den Vorteil geringerer negativer Auswirkungen auf das
Wachstum. Bei einem moderaten Höchstsatz von 5 Prozent für direkte
Nachkommen und einem beträchtlichen Freibetrag wäre der Korrekturbedarf von
1,5 Milliarden einschliesslich der erforderlichen Beteiligung der Kantone
wahrscheinlich finanzierbar. Die Bundes-Erbschaftssteuer würde an die Stelle
der bisherigen kantonalen Erbschaftssteuern treten, weshalb bei der
Ausarbeitung dieser Variante die Kantone einbezogen werden.

Schuldenbremse und strukturelles Defizit

Der Bundesrat geht davon aus, dass ein bedeutender Teil des Defizits im
Umfang von rund 3 Milliarden pro Jahr strukturell bedingt ist, also auch bei
der Erholung der Konjunktur bestehen bleibt. Der entsprechende
Korrekturbedarf ist somit eine Folge des überhöhten Einnahmenniveaus in den
Boomjahren bis 2000. Entgegen der damaligen Annahme erfolgte die Einführung
der Schuldenbremse demnach nicht auf der Basis eines strukturell
ausgeglichenen Haushalts. Aus diesem Grund wäre die vollständige Beseitigung
der aus den Vorjahren mitgeschleppten strukturellen Fehlbeträge innert eines
Jahres nicht nur konjunkturpolitisch unverhältnismässig, sondern auch
entgegen dem Sinn der Schuldenbremse. Diese verlangt gemäss Bundesverfassung
die Berücksichtigung der Wirtschaftslage. Der Bundesrat schlägt deshalb vor,
dass diese Altlast über mehrere Jahre hinweg schrittweise abgetragen werden
kann, indem der Höchstbetrag der zulässigen Ausgaben erhöht wird. Dazu ist
eine Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes (Art. 24a und 24c FHG)
erforderlich. Im übrigen überprüft das EFD im Rahmen der Analyse des
Einnahmeneinbruchs auch, ob die Wirksamkeit des sogenannten K-Faktors
(Berücksichtigung der Konjunkturlage bei der Festlegung des zulässigen
Defizits) erhöht werden kann und soll. Nach ersten Berechnungen könnte die
Wirksamkeit allerdings bestenfalls um wenige hundert Millionen Franken
erhöht werden. Die grundsätzlichen Haushaltprobleme lassen sich damit nicht
lösen. Zudem wirken Veränderungen des K-Faktors in beide Richtungen: es
würden nicht nur in schlechten Zeiten mehr Defizite zugelassen, sondern es
wären in guten Jahren auch höhere Überschüsse erforderlich.

Im weiteren hat der Bundesrat beschlossen, für zwei Massnahmen aus dem
Entlastungsprogramm die dringliche Inkraftsetzung auf Anfang 2004 zu
beantragen (Streichung des für die Rentenhöhe bedeutungslosen Flexa-Beitrags
für die AHV und für die Massnahmen im Asylbereich).

Auskünfte:
Finanzpolitik:
Peter Siegenthaler, Direktor EFV, Tel 031 322 60 05
Karl Schwaar, EFV, Tel 031 323 86 09
Steuerfragen:
Kurt Dütschler, ESTV, 031 322 73 77

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