Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

37 neue Objekte im Hochmoorinventar

medienmitteilung

37 neue Objekte im Hochmoorinventar

Die erste Revision des Bundesinventars der Hoch- und Übergangsmoore von
nationaler Bedeutung aus dem Jahre 1991 wurde heute vom Bundesrat
verabschiedet. Bei den 37 neu ins Inventar aufgenommenen Objekten handelt es
sich grösstenteils um Moore in höheren Lagen. Diese äusserst sensiblen
Biotope spielen eine wichtige Rolle bei der Erhaltung der Artenvielfalt.
Zudem wurden 15 bereits geschützte Objekte vergrössert. Die Änderung der
Hochmoorverordnung tritt am 1. Mai 2003 in Kraft.

Hochmoore bilden sich auf wasserundurchlässigen Böden und werden
ausschliesslich durch Niederschläge genährt. Diese nährstoffarmen
Lebensräume reagieren äusserst empfindlich auf Schwankungen des
Grundwasserspiegels und Veränderungen der ökologischen Rahmenbedingungen.
Hochmoore sind Lebensräume für zahlreiche spezialisierte Pflanzen- und
Tierarten und tragen zum Ausgleich des Wasserhaushaltes bei. Allerdings
haben im Laufe der vergangenen hundert Jahre Torfabbau und Entwässerungen
zum Verschwinden zahlreicher Moore geführt. Die meisten der heute noch
vorhandenen Hochmoore befinden sich im Jura, in den Voralpen sowie in den
Alpen.

Mit seinem Beschluss hat der Bundesrat die Aufnahme von 37 weiteren Objekten
in das Bundesinventar gutgeheissen. Diese liegen in den Kantonen Obwalden
(9), Graubünden (8), Bern (5), Luzern (3), Freiburg (3), Schwyz (2) sowie
Uri, Glarus, Zug, St. Gallen, Tessin, Waadt und Wallis (je 1). Die meisten
sind seit längerem bekannt und von den betroffenen Kantonen akzeptiert.
Einige dieser Gebiete stehen bereits unter Schutz, wobei der Bund - gemäss
der geltenden Lastenverteilung für Biotope von nationaler Bedeutung - zur
Finanzierung der Schutzmassnahmen beiträgt.

Darüber hinaus wurden 15 weitere, bereits im Inventar aufgeführte Objekte in
den Kantonen Zürich, Bern, Obwalden, Freiburg, Appenzell-Innerrhoden, St.
Gallen, Tessin und Waadt vergrössert. Zwei Objekte in den Kantonen Nidwalden
und Waadt wurden aus dem Inventar entlassen. Eine eingehende Untersuchung
hatte ergeben, dass ihr Regenerationspotenzial äusserst gering
beziehungsweise gleich null ist. Ihr Zustand war bereits bei der Aufnahme in
das Inventar schlecht.

Die Änderung der Hochmoorverordnung tritt am 1. Mai 2003 in Kraft. Das
Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore ist eines der drei Inventare,
die auf der Grundlage des Rothenthurm-Artikels erstellt wurden. Gemäss
diesem Verfassungsartikel, der 1987 in einer Volksabstimmung angenommen
wurde, müssen Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit und
gesamtschweizerischer Bedeutung unter Schutz gestellt werden. Das
Bundesinventar wurde 1991 vom Bundesrat in Kraft gesetzt und umfasste damals
514 Objekte in 23 Kantonen.

Bern, 14. März 2003

      UVEK      Eidgenössisches Departement für Umwelt,
      Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst

Auskünfte:

Carole Gonet, Sektion Schutzgebiete, BUWAL, Tel. 031 322 93 65

Internet:

Änderung der Hochmoorverordnung und Liste der Hoch- und Übergangsmoore von
nationaler Bedeutung:

www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20030314/00692/index.ht
ml

BUWAL-Seiten zum Thema Moorlandschaften:

www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/fachgebiete/fg_lrparks/moore/index.html