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Bundesrat beschliesst die Verlängerung des SWISSCOY- Einsatzes

3003 Bern, 14. März 2003

Medieninformation

Bundesrat beschliesst die Verlängerung des SWISSCOY- Einsatzes

Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, den Einsatz der "Swiss Company"
(SWISSCOY) zugunsten der multinationalen Kosovo Force (KFOR) bis Ende 2005
zu verlängern. Auftrag und Umfang der SWISSCOY bleiben dabei unver-ändert.
Vorbehalten bleibt die Genehmigung des Einsatzes durch das Parlament in der
Sommer-, beziehungsweise Herbstsession dieses Jahres.

Die SWISSCOY erbringt seit Oktober 1999 im Gebiet der Multinationalen
Brigade Süd-west MNB(SW) im Grossraum Prizren ihre Leistungen als
Dienstkompanie für das österrei-chische Kontingent. Der Einsatz der seit
letztem Herbst zum Selbstschutz bewaffneten und auf 220 Personen
aufgestockten SWISSCOY soll nun bis am 31. Dezember 2005 verlän-gert werden.
Der finanzielle Aufwand wird sich wie bisher auf knapp 40 Millionen Fran-ken
pro Jahr belaufen. Das EDA hat entschieden, sich jährlich mit 10.5 Millionen
Franken an den drei Genfer Zentren zu beteiligen. Die dadurch im VBS frei
werdenden Mittel wer-den zu Gunsten der Friedensförderung eingesetzt. So
können die Gesamtausgaben für den SWISSCOY-Einsatz durch interne Massnahmen
im Budget des VBS vollumfänglich aufge-fangen werden.

Eine Fortführung der Beteiligung an der KFOR ist in Anbetracht der
instabilen Lage im Ko-sovo im Sinne der schweizerischen Sicherheitspolitik.
Das in der UNO-Resolution 1244 vom 10. Juni 1999 aufgeführte Ziel, den
definitiven Status Kosovos im Rahmen einer poli-tischen Lösung baldmöglichst
festzulegen, scheint nicht in greifbarer Nähe zu sein. Diesen Eindruck haben
auch VBS-Chef Bundesrat Samuel Schmid und Generalstabschef Christo-phe
Keckeis anlässlich ihres Besuches im Kosovo zu Beginn dieses Monats
erhalten. Ein Wiederaufflammen des Konfliktes würde mit grosser
Wahrscheinlichkeit einen erneuten Flüchtlingsstrom in die Schweiz zur Folge
haben.

Sollte sich die Ausgangslage für den SWISSCOY-Einsatz im Laufe der Jahre
2004/2005 grundlegend ändern (zum Beispiel durch einen totalen Umbau der
KFOR), behält sich der Bundesrat vor, den Einsatz nach Absprache mit den
Aussenpolitischen und Sicherheitspoli-tischen Kommissionen beider Räte
vorzeitig zu beenden.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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