Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Electronic Monitoring auch in Solothurn

Bern, 14.03.2003. Neben sechs anderen Kantonen kann neu auch der Kanton
Solothurn probeweise Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten
Vollzuges ausserhalb der Gefängnismauern (Electronic Monitoring) vollziehen.
Der Bundesrat hat am Freitag die Bewilligung erteilt.

Die Bewilligung gilt bis zum Inkrafttreten der Revision des Allgemeinen
Teils des Strafgesetzbuches, spätestens aber bis zum 31. August 2005. Die
Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Waadt, Genf und Tessin setzen
bereits seit 1999 diese alternative Form der Strafverbüssung probeweise ein.

Von September 1999 bis Ende August 2002 wurde Electronic Monitoring als
Modellversuch vom Bund finanziell unterstützt. Im August 2002 erteilte der
Bundesrat den sechs Kantonen die Bewilligung, diese Vollzugsform weiter zu
führen. Ob Electronic Monitoring ins ordentliche Recht überführt werden
soll, wird der Bundesrat in Kenntnis aller Auswertungsresultate des
dreijährigen Modellversuches entscheiden. Die letzten Resultate
(Rückfälligkeitsstudien) werden Ende 2004 vorliegen.

Weitere Auskünfte:
Priska Schürmann, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 71