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Expertenkommission Zimmerli: Erster Bericht erscheint im Sommer


MEDIENMITTEILUNG

Expertenkommission Zimmerli: Erster Bericht erscheint im Sommer

14. Mär 2003 (EFD) Die Expertenkommission Zimmerli wird im Sommer 2003 einen
ersten Gesetzesentwurf samt erläuterndem Bericht zu einer integrierten
Finanzmarktaufsicht-Behörde verabschieden können. Dies teilt der Bundesrat
in seiner heutigen Antwort auf eine Einfache Anfrage von Nationalrätin
Chiara Simoneschi (CVP/TI) mit. Die Expertenkommission unter der Leitung von
Prof. Ulrich Zimmerli befasst sich mit den gesetzgeberischen Folgearbeiten
zum Schlussbericht der Expertengruppe Finanzmarktaufsicht (Bericht
Zufferey); sie wurde vom Bundesrat am 30. November 2001 eingesetzt.

Chiara Simoneschi hatte sich mit ihrer Einfachen Anfrage nach dem Erscheinen
des Berichts der Expertenkommission Zimmerli erkundigt. Sie betonte dabei,
dass es wichtig sei, die unabhängigen Vermögensverwalter rasch einer
umfassenden (prudentiellen) Aufsicht zu unterstellen.

Der Bundesrat führte in seiner Antwort aus, dass der Auftrag an die
Expertenkommission verschiedene Schwerpunkte enthält:

- Vorschlag zu einer integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde;

- Prüfung und Vorschlag zu einer Erweiterung der umfassenden (prudentiellen)
Aufsicht über Introducing Brokers, Devisenhändler und unabhängige
Vermögensverwalter;

- Erarbeitung gesetzlicher Bestimmungen zur Differenzierung und
Vereinfachung der Finanzmarktregulierung;

- Überprüfung der Instrumente der Versicherungsaufsicht;

- Verfeinerung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend Allfinanz-
respektive Konglomeratsaufsicht basierend auf den im Rahmen der laufenden
Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes vorgeschlagenen Bestimmungen;

- Überprüfung des Sanktionenkatalogs.

Die Expertenkommission hat beschlossen, den Auftrag zeitlich gestaffelt zu
erfüllen:

- In einem ersten Schritt wird der Entwurf eines Organisationsgesetzes für
eine integrierte Finanzmarktaufsicht ausgearbeitet, der die EBK und das BPV
zusammenführt. Diese Arbeiten sind weitgehend abgeschlossen.

- In einem zweiten Schritt wird die Harmonisierung der Aufsichtsmittel (z.
B. das Prüfungswesen) geprüft.

Im Sommer 2003 soll ein umfassendes Konzept sowohl zur Neuorganisation als
auch zum Aufsichtsinstrumentarium vorgelegt werden.

Das Mandat umfasst unterschiedlichste Bereiche des
Finanzmarktaufsichtsrechts. Deshalb war die Expertenkommission gehalten,
Prioritäten zu setzen. Sie wird sich somit erst nach Verabschiedung des
Berichts über die Organisation der integrierten Finanzmarktaufsicht mit der
Erweiterung der umfassenden (prudentiellen) Aufsicht über die unabhängigen
Vermögensverwalter, Introducing Broker und Devisenhändler näher befassen
können. Die mit einer Erweiterung der Aufsicht zusammenhängenden Fragen sind
sehr komplex und bedürfen einer vertieften Überprüfung, so dass die
diesbezüglichen Arbeiten frühestens Ende 2003 abgeschlossen werden können.

Auskunft:

Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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