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Besteuerung von Mitarbeiteroptionen: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung


MEDIENMITTEILUNG

Besteuerung von Mitarbeiteroptionen: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

14. Mär 2003 (EFD) Die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen soll gesetzlich
geregelt werden. Dies gilt auch für jede geldwerte Leistung aus den
verschiedenartigsten Mitarbeiterbeteiliungsmodellen. Die vorgeschlagene
Lösung soll es künftig erlauben, eine flexible Praxis zu entwickeln, die auf
die Besonderheiten der unterschiedlichsten Mitarbeiterbeteiligungspläne
Rücksicht nimmt, ohne das Gebot der Gleichbehandlung zu verletzen. Der
Bundesrat hat heute das Vernehmlassungsverfahren zu einem entsprechenden
Bundesgesetz eröffnet.

Anlässlich der Beratungen zum Bundesgesetz über die Risikogesellschaften ist
die Frage der Besteuerung von Mitarbeiteroptionen diskutiert worden, die als
Lohnbestandteil abgegeben werden. Aus Gründen der rechtsgleichen Behandlung
aller Mitarbeitenden forderte die Schweizerische Steuerkonferenz eine
gesetzliche Regelung für die Mitarbeitenden aller Unternehmen. Eine aus
Vertretern der Kantone, der Steuerberatung, der Wirtschaft und der Eidg.
Steuerverwaltung zusammengesetzte Arbeitsgruppe legte am 21. Dezember 2001
ihren Bericht über die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen samt
Lösungsvorschlag vor.

Mitarbeiteroptionen

Mit der Abgabe von Mitarbeiteroptionen räumt ein Unternehmen seinen
Angestellten das Recht auf Erwerb von Beteiligungsrechten an ihm oder einer
ihm nahestehenden Firma ein. Die Unternehmen haben in der Regel mit der
Abgabe von Optionen keinen Lohnaufwand, was gerade für junge Unternehmen,
den sogenannten Start-ups, vorteilhaft ist. Die Mitarbeiteroptionen sind ein
Lohnbestandteil und müssen daher beim Empfänger als Einkommen versteuert
werden. Nach dem Gesetzesvorschlag sollen sie grundsätzlich im Zeitpunkt des
unwiderruflichen Rechtserwerbs (Zuteilung oder Vesting) besteuert werden.
Der Vorschlag sieht aber auch eine moderate Besteuerung bei Ausübung vor,
wenn besondere Voraussetzungen erfüllt sind.

Gemäss Bundesrat soll mit der erarbeiteten Vorlage nicht nur eine
gesetzliche Lösung für die Besteuerung von Mitarbeiteroptionen gefunden
werden, sondern auch für jede geldwerte Leistung aus den
verschiedenartigsten Mitarbeiterbeteiligungsmodellen. Dieses Ziel könne
jedoch nur erreicht werden, wenn der Lösungsvorschlag als Gesamtpaket
verstanden werde. Die vorgeschlagene Lösung erlaube es künftig, eine
flexible Praxis zu entwickeln, die auf die Besonderheiten der
unterschiedlichsten Mitarbeiterbeteiligungspläne Rücksicht nehme, ohne das
Gebot der Gleichbehandlung zu verletzen. Die vorgeschlagene Lösung, so der
Bundesrat weiter, erfülle ebenfalls das Postulat der Förderung des
Risikokapitals, indem sie die bisherigen Nachteile der Optionsbesteuerung im
Zeitpunkt der Ausübung entschärfe. Damit kann vor allem der wirtschaftlichen
Situation von jungen Unternehmen und solchen mit international
ausgerichteter Tätigkeit Rechnung getragen werden, was letztlich den
Unternehmensstandort Schweiz attraktiver mache.

Das Vernehmlassungsverfahren für ein entsprechendes Bundesgesetz über die
Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen ist heute vom Bundesrat eröffnet
worden.

Auskunft:

Peter Stebler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 07

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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