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Neue gesetzliche Grundlage für den Elektrizitätsmarkt

Medienmitteilung

Neue gesetzliche Grundlage für den Elektrizitätsmarkt

Nach der Ablehnung des EMG will der Bundesrat die Elektrizitätsversorgung
spätestens 2007 auf neue gesetzliche Grundlagen stellen. Die Vorlage soll
sowohl den Interessen der Haushalte als auch jenen der Wirtschaft Rechnung
tragen. Im Auftrag des UVEK arbeitet nun eine Expertengruppe unter der
Leitung von Alt-Regierungsrätin Dori Schär die Grundzüge der neuen
Elektrizitätswirtschaftsordnung aus.

Das UVEK hat nach der Ablehnung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG)  im
letzten Herbst eine Standortbestimmung durchgeführt. Mit rund dreissig
Interessengruppen wurden bilaterale Gespräche geführt, um die anstehenden
Probleme zu erörtern. Dabei wurde Handlungsbedarf in drei Bereichen
festgestellt:

Erstens ist die internationale Stellung der schweizerischen
Elektrizitätswirtschaft im Hinblick auf die vollständige Öffnung des
EU-Strombinnenmarktes im Jahr 2007 zu sichern. Dabei steht die Transitfrage
im Zentrum sowie der Marktzugang der Schweizerischen Elektrizitätswerke im
EU-Raum.

Zweitens bezahlen die KMU wesentlich höhere Stromtarife als die ausländische
Konkurrenz. Die lokalen Elektrizitätsverteiler erwarten günstigere Preise
von ihren Vorlieferanten, nicht zuletzt auch im Interesse von Haushalten und
Gewerbe.

Drittens muss die Versorgungssicherheit auch im liberalisierten Umfeld
gewährleistet werden. Die Gesprächsteilnehmer waren sich weitgehend einig,
dass die anstehenden Probleme mittelfristig nur mit einem neuen Gesetz
geregelt werden können. Das neue Gesetz soll spätestens Mitte 2007 in Kraft
gesetzt werden.

Die wesentlichen Elemente der neuen Elektrizitätswirtschaftsordnung sollen
nun im Auftrag des UVEK durch eine Expertenkommission erarbeitet werden. Die
Kommission wird Interessenvertreter der Wirtschaft, Elektrizitätsbranche,
Gewerkschaften, Kantone und Gemeinden, sowie Konsumenten- und
Umweltschutzorganisationen umfassen. Unterstützende Begleitgruppen sollen
fachliche Grundlagen erarbeiten zu Fragen der Versorgungssicherheit, des
Marktmodells, der Transparenz im Elektrizitätsmarkt sowie der Marktaufsicht
und der Elektrizitätsproduktion aus erneuerbarer Energie.

Im Erdgasmarkt besteht ein weniger ausgeprägter Handlungsbedarf als bei der
Elektrizität. Mit dem geltenden Rohrleitungsgesetz und der von der
Gaswirtschaft geplanten Brancheneinigung ist die freie Lieferantenwahl
möglich - allerdings nur für Grossverbraucher, die in der Lage sind, das
Hochdrucknetz zu nützen. Falls sich dieser Weg als untauglich erweisen
sollte, müssten auch für die Gaswirtschaft neue gesetzliche Leitplanken
geschaffen werden.

Bern, 7. März 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Pressedienst UVEK, Tel. 031 322 55 11

Walter Steinmann, Direktor des Bundesamtes für Energie (BFE), Tel. 031 322
56 01

Martin Renggli, Abteilungsleiter Energiewirtschaft und -politik (BFE), Tel.
031 322 56 33