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Keine Bundeshilfe für die Flughäfen Zürich und Basel


Medienmitteilung

Keine Bundeshilfe für die Flughäfen Zürich und Basel

Der Flughafen Zürich kann im Falle einer wirtschaftlichen Notlage nicht auf
finanzielle Unterstützung des Bundes zählen. In seiner Antwort auf zwei
Einfache Anfragen aus dem Nationalrat und in einem entsprechenden Brief an
den Zürcher Regierungsrat schreibt der Bundesrat, dass es Sache des Kantons
Zürich wäre, zu helfen. Gleichzeitig sprach sich die Landesregierung nach
umfassenden Abklärungen gegen die Gewährung eines zinslosen Darlehens von 80
Millionen Franken an den Flughafen Basel-Mulhouse aus.

In Einfachen Anfragen wollten die Nationalrätinnen Jacqueline Fehr (SP/ZH)
und Ruth Genner (Grüne/ZH) vom Bundesrat wissen, ob die Eidgenossenschaft im
Falle einer wirtschaftlichen Krisenlage dem Flughafen Zürich finanziell
unterstützen würde. Weiter wurde die Landesregierung um ihre Meinung zur
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Flughafens gebeten.

Der Bundesrat nahm gestützt auf die Beurteilung des Zürcher Regierungsrats
davon Kenntnis, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Flughafens
Zürich bis auf weiteres gesichert ist. Dennoch ist nicht auszuschliessen,
dass die Betreibergesellschaft durch eine längerfristige ungünstige
Entwicklung des Luftverkehrs in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnte.
Trotzdem ist der Bundesrat der Meinung, dass in einem solchen Fall eine
finanzielle Unterstützung des Flughafens durch den Bund nicht in Frage
kommen kann.  Dies hat er bereits in der Botschaft zum finanziellen
Engagement zugunsten der Fluggesellschaft Swiss im Spätherbst 2001 klar zum
Ausdruck gebracht. Nebst dem Flughafen selber sei es Sache des Kantons
Zürich als Mehrheitsaktionär, beim Erkennen von wirtschaftlichen
Schwierigkeiten des Flughafens dafür zu sorgen, dass rechtzeitig Massnahmen
ergriffen würden.

An seiner heutigen Sitzung fällte der Bundesrat auch einen Entscheid zu
einem Darlehensgesuch des Flughafens Basel-Mulhouse. Gegen ein solches
Darlehen sprechen zum einen grundsätzliche rechtliche Argumente. So
verbietet das Subventionsgesetz Finanzhilfen in Fällen, in denen die
Bauarbeiten bereits vor der definitiven Zusage von Geldern in Angriff
genommen worden sind. Zudem ist für den Bundesrat nicht ausgeschlossen, dass
die Gewährung eines Darlehens an den Flughafen Basel-Mulhouse ähnliche
Begehren der Flughäfen Zürich oder Genf nach sich ziehen könnte. Mit Blick
auf die düsteren Aussichten bei den Bundesfinanzen schliesslich sieht die
Landesregierung derzeit keinen Spielraum, um solchen Anliegen - selbst wenn
keine rechtlichen Aspekte im Weg stünden - entsprechen zu können.

Bern, 7. März 2003

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

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Auskunftsperson (zu Basel): Roger Ritz, 031 325 99 08