Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Rentenanstalt: Untersuchungsergebnisse werden vor der GV veröffentlicht


MEDIENMITTEILUNG

Rentenanstalt: Untersuchungsergebnisse werden vor der GV veröffentlicht

07. Mär 2003 (EFD) Noch vor der Generalversammlung der Rentenanstalt/Swiss
Life soll die Öffentlichkeit über die Ergebnisse einer aufsichts- und
zivilrechtlichen Untersuchung des Bundesamtes für Privatversischerungen BPV
orientiert werden. Das schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine
Interpellation von Nationalratin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL).
Weiter gibt die Landesregierung bekannt, Aktien der Rentenanstalt AG in
ihrem Portefeuille hätten die Pensionskassen des Bundes, der SBB, der Post
und der Swisscom sowie der Ausgleichsfonds der AHV.

Nationalrätin Leutenegger Oberholzer hatte mit ihrer Interpellation wissen
wollen, ob der Bundesrat bereit sei, an der Generalversammlung der
Rentenanstalt den verantwortlichen Organen die Decharge zu verweigern - dies
angesichts des Verdachts auf Insidergeschäfte und ungetreue Geschäftsführung
sowie des zweckentfremdeten Einsatzes von Geldern durch Spenden an
politische Organisationen und für politische Aktivitäten. Die Interpellantin
erkundigte sich im weiteren, ob der Bundesrat bereit sei, eine Sonderprüfung
zu verlangen, die über die Zweckentfremdung von Mitteln sowie eine
allfällige Verletzung von gesetzlichen und statutarischen Vorschriften im
Zusammenhang mit der LTS (Long Term Strategy AG = Investmentgesellschaft der
Konzermleitung) Auskunft gibt, und ob er gegebenfalls bereit sei, eine
Verantwortlichkeitsklage gegen die verantwortlichen Organe vorzubereiten.

Dazu hält der Bundesrat u.a. folgendes fest: Neben der Pensionskasse des
Bundes haben die Pensionskasse der SBB, die Pensionskasse der Post, die
Pensionskasse der Swisscom und der Ausgleichsfonds der AHV Aktien der
Rentenanstalt in ihrem Wertschriftenportefeuille. Es handelt sich bei ihnen
um rechtlich selbständige Stiftungen bzw. Fonds, deren Wertschriften sich
nicht im Eigentum des Bundes befinden. Für die Vermögensverwaltung sind die
paritätisch zusammengesetzten Stiftungsräte bzw. der Verwaltungsrat des
AHV-Fonds zuständig und verantwortlich. Sie entscheiden u.a. auch über die
Wahrnehmung der Aktionärsrechte. Es ist nicht Sache des Bundesrates, in die
Entscheidfindung der entsprechenden Organe einzugreifen.

Weiter schreibt der Bundesrat, dass bei der Pensionskasse des Bundes gemäss
PKB-Gesetz die Eidg. Finanzverwaltung bis längstens Ende Februar 2004 für
die Verwaltung des Vermögens der PKB zuständig ist. Das Bundesamt für
Privatversicherungen BPV habe eine Untersuchung über die LTS sowie über die
aufgetretenen Buchungsfehler in die Wege geleitetet. Über die
Untersuchungsergebnisse werde die Öffentlichkeit noch vor der
Generalversammlung der Rentenanstalt AG orientiert werden.

Auskunft: Felix Senn, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 323 58 83

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch