Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Neue Organisationsverordnung VBS bildet die Reform VBS XXI ab

3003 Bern, 7. März 2003

Medieninformation

Neue Organisationsverordnung VBS bildet die Reform VBS XXI ab

Der Bundesrat hat die revidierte Organisationsverordnung für das Departement
für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) gutgeheissen. Diese
soll am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Der Bundesratsbeschluss gilt nur
unter der Voraussetzung, dass die Änderung des Militärgesetzes vom 4.
Oktober 2002 und das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und
Zivilschutz in der Volksabstimmung vom 18. Mai 2003 angenommen werden.

Mit der Neuausrichtung vom Einthemen- (EMD) zum Mehrthemendepartement (VBS)
wurde eine VBS-Verwaltungsreform angeordnet. Deren Zweck ist es,
Geschäftsabläufe und Strukturen den neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Die
Arbeiten zur Neustrukturierung erfolgten unter Berücksichtigung von
optimierten Prozessabläufen. Aufgaben, Produkte und Dienstleistungen wurden
überprüft und die Ergebnisse konsequent in organisatorischen Anpassungen
umgesetzt. Diese führten zu einer massiven Reduktion von Bundesämtern und
gleichgestellten Verwaltungseinheiten innerhalb des VBS.

Wichtige Änderungen:
- Das Generalsekretariat VBS konzentriert sich auf die Kernaufgaben
Führungsunterstützung des Departementschefs und Sicherstellung der
strategischen Steuerung der Ressourcen. Dadurch wurden Auslagerungen von
operativen Organisationseinheiten möglich.
- Die Direktion für Sicherheitspolitik als Stabsstelle bildet ein Instrument
für den Departementschef zur Unterstützung seiner politischen
Führungsaufgabe im sicherheitspolitischen Bereich.
- Die von den Eidgenössischen Räten beschlossene Unterstellung der Direktion
für Strategischen Nachrichtendienst beim Departementschef VBS wird
umgesetzt.
- Die Struktur des Departementsbereichs Verteidigung wird dem neuen
Armeeleitbild angepasst.
- Die Gruppe Rüstung wird in die "Armasuisse - Zentrum für militärische und
zivile Systeme" umgewandelt.
- Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz wird geschaffen, um die mit dem
Schutz der Bevölkerung beauftragten zivilen Elemente des VBS zu bündeln. Es
setzt sich aus Teilen des früheren Bundesamtes für Zivilschutz, der
Nationalen Alarmzentrale (vormals im Generalsekretariat) und des Stabes
Bundesrat Abteilung Presse und Funkspruch (vormals im Generalsekretariat)
sowie des Labors Spiez (vormals bei der Gruppe Rüstung) zusammen.
- Das Bundesamt für Sport bleibt unverändert ein FLAG-Amt (Führung mit
Leistungsauftrag und Globalbudget).

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG, BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
Information