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Verordnung über die Amtliche Vermessung angepasst

3003 Bern, 7. März 2003

Medieninformation

Verordnung über die Amtliche Vermessung angepasst

Der Bundesrat hat am Freitag die Verordnung über die Amtliche Vermessung
(VAV) den gebräuchlichen und tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Mit der
1993 in Kraft getretenen VAV wurde der digitale Standard in der Amtlichen
Vermessung (AV) eingeführt, was damals eine Pionierarbeit war. Jetzt war
eine Veränderung erforderlich, weil sich im Umfeld der AV, bei den
geographischen Informationssystemen und in der Form der Zusammenarbeit
zwischen Bund und Kantonen einiges weiter entwickelt hat.

Zwischen der auf Bundesebene für die AV zuständigen Eidg.
Vermessungsdirektion, einem Bereich des Bundesamtes für Landestopographie
(swisstopo), und den Kantonen erfolgen die Abmachungen seit 1998 mit Hilfe
von Leistungsaufträgen und -vereinbarungen. Das machte einige geringfügige
Anpassungen nötig. Die gemachten Erfahrungen bei der Erstellung der
digitalen AV führten ebenfalls zu Anpassungen im Inhalt und in der
Terminologie.

EIDG. DEPARTEMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
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