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Weko befürwortet internationale Erschöpfung im Patentrecht zur

Weko befürwortet internationale Erschöpfung im Patentrecht zur
Förderung von Parallelimporten und zur Bekämpfung der Hochpreisinsel
Schweiz

Nach Auffassung der Wettbewerbskommission (Weko) legen die vom
Bundesrat in Auftrag gegebenen Studien einen Systemwechsel von der
nationalen zur internationalen Erschöpfung im Patentrecht nahe. Die
Einführung der internationalen Erschöpfung im Patentrecht würde
Parallelimporte erleichtern und damit die Abschottung der
Hochpreisinsel Schweiz vom Ausland erschweren. Der Bundesrat hatte im
November 2002 im Wesentlichen die Beibehaltung des Status Quo
befürwortet. Die Weko hat ihre abweichende Meinung dem Bundesrat in
einer Stellungnahme zu Kenntnis gebracht.

Eine vom Bundesrat in Auftrag gegebene Studie schätzt die Auswirkungen
eines Systemwechsels, d.h. einer Erleichterung von Parallelimporten,
auf ein zusätzliches Wachstum des Bruttoinlandprodukts (BIP) von
zwischen 140 bis 480 Millionen Franken jährlich, was im Bericht als
gering erachtet wird. Die Weko unterstreicht dagegen, dass ein
Systemwechsel - gemessen am zu erwartenden geringen Wachstum des BIP -
zu einem zusätzlichen Wachstumsschub von 6% - 20% führen würde
(anstelle von z.B. 1% würde so 1.2% Wachstum resultieren).die
Erleichterung von Parallelimporten zu einer Dynamisierung der
Wirtschaft führen und sich dadurch Vorteile ergeben würden, die über
die von den Parallelimporten betroffenen Sektoren hinausgehen.
Ein Systemwechsel hätte nach Auffassung der Weko auch keine negativen
Auswirkungen auf den Forschungsstandort Schweiz. Die wichtigsten
Standortfaktoren für die forschende Industrie wie Vorhandensein von
qualifizierten Arbeitskräften, tiefe Steuern und hohe Lebensqualität
bleiben von einem Systemwechsel unberührt.
Einem Systemwechsel im Patentrecht käme somit eine breite, positive
wirtschaftliche Wirkung zu. Demgegenüber kann die Weko über das
Kartellgesetz (KG) Parallelimporte nicht generell, sondern nur im
Einzelfall und bei Vorliegen der im KG genannten Voraussetzungen
erzwingen. Zudem vergehen vom Zeitpunkt einer bei der Weko
eingereichten Klage bis zur Rechtskraft einer Verfügung mehrere Jahre.
Die Weko wird alles unternehmen, um dem Wettbewerb trotzdem zum
Durchbruch zu verhelfen, aber die Wirksamkeit des kartellgesetzlichen
Instrumentariums als 'Korrektiv' auf diesem Gebiet ist im Vergleich zur
internationalen Erschöpfung im Patentrecht von vorneherein beschränkt.
Sollte eine internationale Erschöpfung im Patentrecht trotz allem nicht
realisierbar sein, betrachtet die Weko den Übergang zur regionalen
Erschöpfung als zweitbeste Lösung. Sie hält es daher für wünschenswert,
wenn Verhandlungen über ein solches Abkommen mit der EU möglichst rasch
aufgenommen würden, sofern eine einseitige Einführung der regionalen
Erschöpfung nicht möglich ist.

Prof. Dr. Walter Stoffel
 079 436 81 49
 walter.stoffel@unifr.ch

 Rolf Dähler
 031 322 20 41
 rolf.daehler@weko.admin.ch