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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Aus BFA wird IMES

Bern, 07.03.2003. Das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) bekommt einen
neuen Namen. Ab dem 1. Mai 2003 heisst es Bundesamt für Zuwanderung,
Integration und Auswanderung. Die Kurzform lautet in allen vier
Landessprachen sowie in Englisch IMES (Immigration, Intégration, Emigration
Suisse). Dies hat der Bundesrat beschlossen. IMES soll die in den
vergangenen Jahren erweiterten Aufgabenbereiche des Amtes besser zum
Ausdruck bringen.

Mit der Namensänderung IMES auf den 1. Mai 2003 ist die Umstrukturierung des
Bundesamtes für Ausländerfragen abgeschlossen. Seit 1998 wurden mehrere
ausländerrechtliche Tätigkeitsgebiete aus verschiedenen Departementen in das
Amt übertragen oder neu definiert.

Als Behörde des Bundes für den Ausländerbereich hat das IMES folgende
Hauptaufgaben:
? Einreise und Aufenthalt: Die Zulassung und der Aufenthalt von
Ausländerinnen und Ausländern gehört seit jeher zu den Haupttätigkeiten.
? Arbeitsmarkt und Auswanderung: Unter anderem zuständig für das bilaterale
Personen-Freizügigkeitsabkommen mit der EU und für die Erteilung von
Arbeitsbewilligungen an Ausländerinnen und Ausländer.
? Integration und Bürgerrecht: Neue Abteilung seit dem 1. Januar 2003,
umfasst Integrationsförderung und Einbürgerung.

Die Geschichte des Amtes  zeigt die wechselnden Schwerpunkt seiner
Tätigkeit. 1917 setzte der Bundesrat erstmals eine Zentralstelle für
Fremdenpolizei ein, aus der später die Eidgenössische Fremdenpolizei wurde.
1979 änderte der Name in Bundesamt für Ausländerfragen, da das Amt nicht
mehr ausschliesslich polizeiliche Aufgaben wahrnahm.

Weitere Auskünfte:
Infodienst BFA, Tel. 031 / 325 90 65