Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Erhöhung der Streitwertgrenze in Konsumentschutzverfahren

Erhöhung der Streitwertgrenze in Konsumentschutzverfahren

Der Bundesrat hat die geänderte Verordnung über die Streitwertgrenze in
Verfahren des Konsumentenschutzes und des unlauteren Wettbewerbs per 1.
April 2003 in Kraft gesetzt.

Seit 1982 müssen die Kantone für verbraucherrechtliche Streitigkeiten
ein Schlichtungsverfahren oder ein einfaches und rasches
Prozessverfahren zur Verfügung stellen. Das gleiche Verfahren ist auch
auf Streitigkeiten wegen unlauteren Wettbewerbs anwendbar. Bis jetzt
war die Anwendbarkeit des Verfahrens auf einen Streitwert von 8000
Franken beschränkt.

Die neue Verordnung setzt die Streitwertgrenze nun auf 20'000 Franken
herauf. Damit wird der Streitwert den veränderten wirtschaftlichen
Verhältnissen angepasst. Seit der letzten Änderung der Verordnung im
Jahre 1987 sind die Lebenshaltungskosten gestiegen und die Kaufkraft
hat zugenommen. Die Erhöhung der Streitwertgrenze war auch ein Anliegen
der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen, die in ihrer
Empfehlung vom 15. März 2001 zur aussergerichtlichen Beilegung von
Verbraucherstreitigkeiten dem Bundesrat eine Erhöhung in diesem Ausmass
beantragt hat.

Zweck der Verordnung ist es, den Konsumentinnen und Konsumenten bei
Streitigkeiten mit einem nicht zu hohen Streitwert ein einfaches und
rasches und damit kostengünstiges Verfahren zu ermöglichen.

seco,
Blaise Sanglard,
Fachbereiche/Recht,
Tel. 031 324 08 09