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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Strafverfahren Käseunion: Bundesrat ficht Einstellung nicht an

Strafverfahren Käseunion: Bundesrat ficht Einstellung nicht an

Der Bundesrat wird die Einstellung des Strafverfahrens durch die
Bundesanwaltschaft nicht anfechten. Er beauftragt aber die
Schweizerische Käseunion AG in Liq. allfällige zivilrechtliche
Ansprüche geltend zu machen.

Der Bundesrat hat die Erwägungen der Bundesanwaltschaft, die zur
Einstellung eines Strafverfahrens gegen Verantwortliche der ehemaligen
Käseunion führten, zur Kenntnis genommen und darauf gestützt eine
allfällige Beschwerde als aussichtslos beurteilt. Die Beschuldigten der
Käseunion waren 1995 in ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren
einbezogen worden unter anderem wegen des Verdachts auf Veruntreuung
und Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Käseausfuhren in die
Europäische Union.
Der Bundesrat hat hingegen den Verwaltungsrat der Käseunion AG in Liq.
beauftragt, allfällig mögliche zivilrechtliche Ansprüche geltend zu
machen. Im Vordergrund steht dabei die mögliche Rückerstattung von
Geschenken durch einen damaligen Mitarbeiter, soweit damit gegen die
arbeitsrechtliche Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber verstossen
wurde.

Bundesamt für Landwirtschaft,
Sektion Information,
Jürg Jordi,
Tel. 031 322 81 28