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Fehlende steuerliche Grundlagen zur Bemessung der Betreuungsarbeit


MEDIENMITTEILUNG

Fehlende steuerliche Grundlagen zur Bemessung der Betreuungsarbeit

26. Feb 2003 (EFD) Betreuende Angehörige von pflegebedürftigen Personen
sollen auch künftig nicht in den Genuss spezieller Steuerabzüge gelangen.
Der Bundesrat anerkennt zwar den hohen Wert der Betreuungsarbeit durch
Angehörige, die in vielen Fällen die ideale Lösung für die pflegebedürftige
Person darstellt. Hingegen ist es nach Ansicht der Landesregierung kaum
möglich, den Wert der unbezahlten Haus- und Betreuungsarbeit steuerlich in
irgendeiner Form - ob positiv oder negativ - zu berücksichtigen. Namentlich
sei nicht ersichtlich, wie diesen Tätigkeiten angemessene Steuerabzüge
zuzuordnen wären. Wegen Unmöglichkeit einer sinnvollen praktischen Umsetzung
mittels steuerlicher Massnahmen lehnt der Bundesrat eine entsprechende
Motion von Nationalrätin Doris Leuthard (CVP/AG) ab.

Nationalrätin Leuthard hatte in ihrer Motion vom 2. Oktober 2002 verlangt,
pflegende Angehörige durch Steuerabzüge finanziell zu entlasten.

In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat zunächst fest, dass die der
Motion zugrunde liegende Überlegung bereits am 19. Juni 1997 in einer
Empfehlung von Ständerätin Vreni Spoerry (FDP/ZH) aufs Tapet gebracht worden
ist. In dem am 26. Februar 1999 der Öffentlichkeit vorgestellten Bericht der
Expertenkommission Locher zur Familienbesteuerung sei die
Nichtberücksichtigung der Haus- und Betreuungsarbeit im Steuersystem
dargelegt worden. Die Gründe lägen einerseits in der Unmöglichkeit, diese
Tätigkeiten im Einzelfalle adäquat zu bewerten, anderseits wäre es kaum
verständlich, wenn eine steuerpflichtige Person ohne Einkommen Steuern
bezahlen müsste. Daher blieben alle diese Tätigkeiten steuerfrei.

Der Bundesrat ist auch heute von der Stichhaltigkeit dieser Überlegungen
überzeugt. Steuerlich fehle es an einer messbaren und auch kontrollierbaren
Grundlage, mit welcher sich entsprechende Tätigkeiten betragsmässig
quantifizieren liessen. Folglich sei es auch nicht möglich, diesen
Tätigkeiten angemessene Steuerabzüge zuzuordnen. Solche Abzüge wären in
Gewährung und Handhabung völlig willkürlich. Denn diese wären in ihrer
Wirkung abhängig von der Höhe der Einkünfte, die pflegende Angehörige
ausserhalb ihrer Pflegearbeit und unabhängig davon erzielen. Daher
ermögliche das in der Motion genannte Anliegen keine objektive Vorgaben für
seine praktische Umsetzung. Im Weiteren sei es fraglich, ob die geforderten
Abzüge die Gesundheitskosten eindämmen könnten. Dass sie die Steuereinnahmen
von Bund, Kantonen und Gemeinden verminderten, stehe hingegen fest.

Abschliessend weist der Bundesrat in seiner Stellungnahme darauf hin, dass
Personen, welche im gemeinsamen Haushalt Verwandte betreuen, seit Anfang
1997 zu Recht Anspruch auf Anrechnung einer Betreuungsgutschrift der AHV
erlangen. Auch dies sei ein positiver Anreiz für die Pflege von Angehörigen
zu Hause.

Aus den genannten Gründen beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehen.

Auskunft: Gotthard Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 34

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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