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Wo sinnvoll, nutzt die Bundesverwaltung "freie Software"


MEDIENMITTEILUNG

Wo sinnvoll, nutzt die Bundesverwaltung "freie Software"

26. Feb 2003 (EFD) Die Bundesverwaltung setzt "freie Software" (Open
Source-Software) ein, sofern das Verhältnis Kosten - Nutzen - Risiken über
die gesamte Nutzungsdauer eines Systems günstiger ist als bei kommerzieller
Software. Der Bundesrat bewertet kommerzielle Software allerdings nicht als
grundsätzlich negativ, wie er in seiner Antwort auf die Postulate von
Ständerat Pierre-Alain Gentil (SP/JU) und Nationalrat Josef Zisyadis
(PdA/VD) schreibt.

In je einem Postulat von Ständerat Gentil und Nationalrat Zisyadis wurde der
Bundesrat ersucht, die Vor- und Nachteile einer schrittweisen Einführung von
"freier Software" für die Bundesverwaltung zu prüfen. Wie die
Landesregierung in ihrer heute erteilten Antwort schreibt, wird dies seit
längerem getan; wo es sinnvoll sei, setze die Bundesverwaltung auch solche
Software ein. Das sei derzeit aber nur in einzelnen Bereichen der Fall. 2003
werde auch eine Strategie zum Einsatz "freier Software" erarbeitet.
Informatikstandards und -architekturen, wozu der Einsatz von Software
gehöre, würden in vielen Fällen mit den Partnern, insbesondere mit den
Kantonen, abgestimmt. In der Schweiz gebe es viele kleine und mittlere
Software-Anbieter, die kommerzielle Produkte anbieten würden und auch für
deren Weiterentwicklung und Pflege gerade stünden. Auch wirtschaftspolitisch
sei deshalb die ausschliessliche Nutzung von "freier Software" nicht
zwingend sinnvoll.

Der Bundesrat ist mit der Forderung der Postulanten einig, dass so weit wie
möglich einseitige Abhängigkeiten von Software-Anbietern zu vermeiden seien.
Er verweist darauf, dass der Informatikrat des Bundes als massgebende
Instanz innerhalb der Bundesverwaltung die entsprechenden Architekturen und
Standards festlege. Um die Abstimmung auch mit den Partnern (Kantone, Städte
Wirtschaft, weitere Organisationen) sicherzustellen, sei auf Initiative des
Bundes im Dezember 2002 der Verein eCH gegründe t worden. In Fachgruppen
würden dort Standards erarbeitet, nach einem festgelegten Prozess geprüft
und zur Verwendung freigegeben.

Auskunft: Jürg Römer, Informatikstrategieorgan des Bundes, Tel. 031 325 98
98, Natel 079 277 37 65

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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