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Sondersteuer auf Alcopops beschlossen


MEDIENMITTEILUNG

Sondersteuer auf Alcopops beschlossen

26. Feb 2003 (EFD) Alcopops sollen mit einem Satz besteuert werden, der das
Vierfache des normalen Steuersatzes auf Spirituosen beträgt. Zum Schutze von
Kindern und Jugendlichen hat der Bundesrat heute beschlossen, dem Parlament
eine Vorlage für diese Sondersteuer zu unterbreiten. Auf einer
2.75-dl-Flasche zu 5.6 Volumenprozent sollen ungefähr 1.80 Franken an
Steuern erhoben werden.

Im Jahr 2002 sind in der Schweiz fast 40 Mio. Fläschchen Alcopops konsumiert
worden. Ein Jahr zuvor waren es 28 Mio. Begonnen hatte der Boom im Jahre
2000 mit 2 Mio. Fläschchen. In Europa war eine ähnliche Entwicklung zu
verzeichnen, mit Ausnahme von Frankreich. Dort hat die Regierung 1996 zwecks
Eindämmung des Konsums eine zusätzliche Steuer auf Alcopops eingeführt - mit
Erfolg.

Der Umstand, dass der Preis das Trinkverhalten von Kindern und Jugendlichen
entscheidend beeinflusst, wird nicht nur durch das Beispiel Frankreichs
belegt, sondern auch von verschiedensten Studien untermauert. Zum Schutze
der Jugend hat darum der Bundesrat heute beschlossen, dem Parlament eine
Sondersteuer auf Alcopops vorzuschlagen, die vier Mal höher ist als der
normale Steuersatz. Die Massnahme ist konzipiert als zusätzliche
Abschreckung zum Verkaufsverbot von Alcopops an Kinder und Jugendliche, das
jedoch bekanntermassen oft nicht eingehalten wird und dessen Vollzug
schwierig zu handhaben ist.

Alcopops - gefährliche "Limonade"

Alcopops sehen aus wie Limonade, sie schmecken süss wie Limonade, sie werden
auch getrunken wie Limonade. Sie haben jedoch einen Alkoholgehalt von
ungefähr 6 Prozent - etwa so viel wie Bier. Kaum ein Jugendlicher, kaum eine
Jugendliche und schon gar nicht ein Kind trinkt innerhalb kurzer Zeit zwei,
drei Stangen Bier. (Jugendliche mögen den Geschmack von Bier, Wein und
starken Spirituosen nicht besonders.) Hingegen werden Süssgetränke von
Jugendlichen problemlos in grösseren Mengen und in kurzer Zeit konsumiert -
Alcopops ebenfalls. Dieser unbewusste oder bloss halbbewusste Alkoholkonsum
schadet der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in hohem Masse.

Mit den Alcopops wird mindestens zum Teil ein Kundensegment angesprochen,
das nach Gesetz gar nicht Zielpublikum sein darf: Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren. Mit moderner Präsentation, massiver Werbung und vor allem
mit dem süssen Geschmack versuchen die Anbieter, sich eine neue Kundschaft
heranzubilden. Die verlockende Süssigkeit bewirkt auch, dass der Alkohol
geschmacklich kaum wahrgenommen wird. Kinder und Jugendliche gewöhnen sich
auf diese Weise an die berauschende Wirkung des Alkohols und verfallen rasch
in Abhängigkeit. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, solchen Entwicklungen
einen Riegel zu schieben.

Auskunft: Lucien Erard, Direktor EAV, Tel. 031 309 13 65 (Französisch)
Christoph Zurbrügg, Stv. Direktor EAV, Tel. 031 309 13 70 (Deutsch)

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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