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Budgetweisungen 2004 verabschiedet


MEDIENMITTEILUNG

Budgetweisungen 2004 verabschiedet

26. Feb 2003 (EFD) Vor dem Hintergrund der massiven Verschlechterung der
Finanzperspektiven hat der Bundesrat die Budgetweisungen für das nächste
Jahr verabschiedet. Die abrupt eingetretene Lageveränderung, die sich im
Rechnungsjahr 2002 mit einem Defizit von 3,3 Milliarden Franken (ohne
Verkaufserlös der Swisscom-Aktien von 3,7 Mrd) abgezeichnet hat, wird sich
weiter verschärfen. Denn der durch den Börsensturz und den ausbleibenden
Aufschwung bewirkte Einnahmeneinbruch bei den wichtigsten Fiskaleinnahmen )
ist im Budget 2003, das erstmals unter dem Regime der Schuldenbremse
verabschiedet wurde, noch nicht enthalten. Dazu kommen Begehrlichkeiten für
Steuerreduktionen und nicht finanzierte Zusatzausgaben in Milliardenhöhe .
Aufgrund der aktuellen Einnahmenschätzungen und der revidierten
Wirtschaftsprognosen schlägt die Lage auch auf den Finanzplan 2004-2006
durch und lässt aus heutiger Sicht Verschlechterungen bis zu vier Milliarden
erwarten. Schwerpunkt der Budgetweisungen 04 ist die reale Stabilisierung
der Ausgaben auf dem Stand 2003.

Angesichts der immer grösser werdenden Schere zwischen Ausgaben und
Einnahmen hat der Bundesrat Ende Januar 2003 eine dreistufige
Sanierungsstrategie verabschiedet (siehe Kästchen), die er nun unverzüglich
umsetzen will. Dabei geht er aus heutiger Sicht davon aus, dass das
Entlastungsprogramm allein nicht hinreichend sein dürfte, um die Vorgaben
der Schuldenbremse einzuhalten. Er hat darum in den Budgetweisungen
beschlossen, im Voranschlag 2004 die Ausgaben insgesamt real auf dem Stand
2003 zu plafonieren. Das heisst, dass die Ausgaben nicht stärker wachsen
dürfen als die Teuerung. Konkret werden pro Departement für den Voranschlag
2004 und den Legislaturfinanzplan 2005-2007 verbindliche Ausgabenplafonds
für die Eingaben der Verwaltung fixiert. Bei der Festlegung dieser
Ausgabenplafonds werden vorerst nur die gezielten Kürzungen aus dem
Entlastungsprogramm berücksichtigt. Diejenigen Massnahmen aus dem
Entlastungsprogramm, die ohne Gesetzesänderung umsetzbar sind, müssen
bereits in den Voranschlag 2004 aufgenommen werden. Das Entlastungsprogramm
beginnt eigentlich erst ab 2005 zu greifen. Sollte die vorzeitige
Inkraftsetzung einzelner Massnahmen nicht ausreichen, behält sich der
Bundesrat vor, eine dringliche Inkraftsetzung des Entlastungspakets bereits
auf den 1. Januar 2004 zu beantragen.

Die reale Stabilisierung der Ausgaben für den Voranschlag 2004 auf dem Stand
2003 führt gemessen am aktualisierten Finanzplan und der unterstellten
Teuerung von 0,7 Prozent zu Einsparungen von rund 1,1 Milliarden Franken.
Durch Vorziehen von Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm 2003 lassen sich
im kommenden Jahr Ausgabenkürzungen von 520 Millionen realisieren. Über
weitere Kürzungen, namentlich über Anpassungen beim Personal und den Erlass
einer Kreditsperre, wird der Bundesrat Mitte 2003 aufgrund der Eingaben und
in Kenntnis der aktuellen Konjunkturprognosen und Einnahmenschätzungen
entscheiden.

Herkömmliche Sparrunden reichen nicht mehr aus

Der Finanzplan 2004-2006 vom 30. September 2002 basierte auf den Prognosen
des Spätsommers des letzten Jahres und war - entsprechende Entscheide der
eidg. Räte beim AHV-/IV-Mehrwertsteuerprozent und beim Sozialziel in der
Krankenversicherung vorausgesetzt - noch weitestgehend
schuldenbremsekonform. Aufgrund der seither eingetretenen Ereignisse trifft
diese Aussage nicht mehr zu. Der in seinem Ausmass überraschende
Einnahmeneinbruch führte zusammen mit den in der Zwischenzeit eingetretenen
Ausgabenänderungen zu einer markanten Verschlechterung der
Haushaltperspektiven. Aufgrund der Einnahmen 2002, der neusten
Einnahmenschätzungen sowie der revidierten Wirtschaftsprognosen muss mit
Defiziten in Milliardenhöhe gerechnet werden. Fügt man diesen Zahlen die
möglichen, sich in der politischen Warteschlange befindenden Mehrbelastungen
(z.B. Sozialziel Krankenversicherung, weitergehende Forderungen im
Steuerpaket bei der Gewinnbesteuerung juristischer Personen, bilaterale
Verhandlungen II mit der EU) hinzu, kommt man zu einer noch dramatischeren
Verschlechterung der Bundesfinanzen.

Angesichts der immer grösser werdenden Schere zwischen den Ausgaben und den
Einnahmen kann ein schuldenbremsekonformer Bundesdhaushalt mit herkömmlichen
Bereinigungs- und Sparrunden nicht herbeigeführt werden. Das zeigt sich
allein schon daran, dass für die Jahre 2005 und 2006 gemäss
Entlastungsprogramm Kürzungen von lediglich 1,110 und rund 1,650 Milliarden
vorzunehmen und im Jahre 2007 die Ausgaben real auf dem gekürzten Niveau des
Jahres 2006 zu plafonieren sind.

Finanzpolitische Zielsetzungen

Der Bundesrat erachtet eine umfassende Sanierungsstrategie für den
Bundeshaushalt als unerlässlich. Der Wille von Bundesrat und Parlament,
einen schuldenbremsekonformen Voranschlag zu verabschieden, war im
vergangenen Jahr unverkennbar. Auch mit dem Entlastungsprogramm zeichnen
sich Defizite in Milliardenhöhe ab und ein schuldenbremsekonformer
Bundeshaushalt ist aus heutiger Sicht noch nicht gesichert. (Die
Schuldenbremse schreibt vor, dass die Einnahmen - korrigiert um einen
Konjunkturfaktor k - die Obergrenze für die Ausgaben bestimmen sollen.)

Da die Einschätzung der wirtschaftlichen Entwicklung als auch die
revidierten Einnahmenschätzungen mit grosser Unsicherheit verbunden sind,
wird das EFD die Prognosen kontinuierlich überprüfen und die Eigenschaften
des k-Faktors aufgrund der konkreten Erfahrungen und Beobachtungen nochmals
einer Analyse unterziehen. Namentlich wird der Frage nachgegangen, ob der
k-Faktor die automatischen Stabilisatoren hinreichend spielen lässt oder ob
grössere Ausschläge im k-Faktor selber sachgerechter wären. Weil aber nicht
davon ausgegangen werden kann, dass die Einnahmen beim Einsetzen des
Aufschwungs ebenso rasch steigen werden, wie sie in den letzten Monaten
eingebrochen sind, bleibt ein strukturelles Defizit, das zwingend korrigiert
werden muss.

Wirtschaftliche Annahmen          2004     2005-2007

Wachstum reales BIP (in %)      1,9             1,8
Teuerungsrate (in %)                  0,7             1,5
Zinssätze (in %)
Kurzfristig                                 2,0            2,75
Langfristig                                3,25            3,50

Die dreistufige Sanierungsstrategie vom 30. Januar 2003

Kernpunkt der Sanierungsstrategie ist ein Entlastungsprogramm, das ab 2005
zu greifen beginnt und ab 2006 Verbesserungen von rund 2 Milliarden Franken
bringen soll. Die zweite Stufe der Sanierungsstrategie bildet der zeitliche
Aufschub der Ehepaar- und Familienbesteuerung, der allerdings durch die
Beschlüsse der WAK vorerst in Frage gestellt scheint. Als dritte Stufe der
Sanierungsstrategie sind notfalls auch kompensatorische Steuererhöhungen ins
Auge zu fassen.

Auskunft:
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 09
Andreas Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 60 54

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