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Bund setzt neuen Verteilmodus für Jodtabletten in Kraft

Eidgenössisches Departement
des Innern

Medienmitteilung
Bern, 26. Februar 2003

Jodtabletten-Verordnung

Bund setzt neuen Verteilmodus für Jodtabletten in Kraft.

Der Bundesrat hat die Änderung der Verordnung über die Versorgung der
Bevölkerung mit Jodtabletten (Jodtabletten-Verordnung) gutgeheissen. Diese
Änderung, die auf 15. März 2003 in Kraft tritt, erlaubt es dem Bund, vom
Austausch der alten Tabletten zu profitieren, um die Bevölkerung im Fall
eines Kernkraftunfalls mit Austritt von Radioaktivität besser zu schützen.
So werden die Tabletten künftig nicht nur vorsorglich direkt an die
Haushalte, Schulen und Unternehmen in der Zone 1, sondern auch in der ganzen
Zone 2 (näher als 20 km bei einem Kernkraftwerk) verteilt.

Für den Fall eines Kernkraftunfalls, der die Gefährdung durch radioaktives
Jod zur Folge haben kann, hat der Bund in den Jahren 1993 und 1994 zum
Schutz der Bevölkerung Kaliumiodidtabletten ausgeliefert. In der Zone 1
(näher als 5 km bei einem Kernkraftwerk) und teilweise in der Zone 2 wurden
die Tabletten durch die Kantone oder Gemeinden direkt an die Haushalte
verteilt. In den meisten Gemeinden der Zone 2 wurden die Tabletten jedoch
nicht verteilt, sondern dezentral in geeigneten Anlagen aufbewahrt.

Diese Aufbewahrungsart bedingt aber, dass die Tabletten nur in einem
Ernstfall und nach dem allgemeinen Alarm direkt an die Bevölkerung verteilt
werden. Die Verteilung der in der Zone 2 dezentral gelagerten Tabletten an
rund 1 Million Menschen ist zeitintensiv und wurde denn auch oft kritisiert.
Deshalb werden die Tabletten künftig auch in der ganzen Zone 2 an alle
Haushalte, Schulen und Unternehmen vorsorglich verteilt, und zwar direkt
durch den Bund. Diese Verteilung und damit der Austausch der alten Tabletten
ist für Herbst 2003 geplant. Sämtliche damit verbundenen Kosten tragen die
Kernkraftwerke.

Die seinerzeit für die Zonen 1 und 2 ausgelieferten Tabletten sind gemäss
Aufdruck im Dezember 2001 verfallen und müssen ausgetauscht werden.
Regelmässige Kontrollen des Bundesamts für Gesundheit haben gezeigt, dass
die Tabletten nach wie vor uneingeschränkt wirksam sind und somit bis zum
Tablettenaustausch bei einem Ernstfall weiterhin problemlos verwendet werden
können.

EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst

Beilage: Jodtabletten-Verordnung

Auskunft:

Paul Dietschy, Swissmedic, Tel. 031 324 91 99