Erhöhung der Erwerbsausfallentschädigung für Rekruten
Medienmitteilung 26. Februar 2003
Erhöhung der Erwerbsausfallentschädigung für Rekruten
Der Bundesrat hat die Botschaft für die Revision des Erwerbsersatzgesetzes
EOG zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Das EOG soll an die
Reformen der "Armee XXI" und des "Bevölkerungsschutzes" angepasst werden.
Die Revision bezweckt die Anhebung der Erwerbsausfallentschädigung für
Rekruten.
Kinderlose Personen, die eine Rekrutenschule absolvieren, haben heute
Anspruch auf eine einheitliche Grundentschädigung von 43 Franken pro Tag.
Dieser Betrag entspricht nicht mehr den heutigen Gegebenheiten der jungen
Rekruten. Neu soll die einheitliche Grundentschädigung daher auf 54 Franken
pro Tag bzw. 1'620 Franken im Monat angehoben werden. Durch die Erhöhung der
Erwerbsausfallentschädigung für Rekruten wird zugleich auch die Motion
Engelberger vom 3. Oktober 2001 erfüllt, welche die Erhöhung der
Entschädigung im gleichen Ausmass zum Ziel hat. Daneben erhalten die
Rekruten aus den Mitteln des Eidg. Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) noch einen Sold, der zur Zeit 4 Franken
pro Tag beträgt.
Mit dem Inkrafttreten der Armeereform XXI wird auch ein neues
Dienstleistungsmodell eingeführt. Sogenannte Durchdiener können ihre
Ausbildungsdienstpflicht am Stück erfüllen. Mit der Einführung eines
linearen Mindestsatzes für Durchdienerkader während den Dienstperioden nach
der Grundausbildung sollen Schwankungen in der Entschädigung zwischen
Beförderungs- und anschliessendem Normaldienst ausgeglichen werden.
Durch die Bevölkerungsschutzreform XXI ist u.a. für Schutzdienstleistende
die Einführung einer Grundausbildung vorgesehen. Aus Gründen der
Gleichbehandlung mit den Militärdienstpflichtigen sollen
Schutzdienstleistende während der Grundausbildung entschädigungsmässig den
Rekruten gleich gestellt werden.
Die Revisionspunkte verursachen Mehrausgaben für die Erwerbsersatzordung von
rund 30 Millionen Franken pro Jahr. Davon entfallen 26 Millionen Franken auf
die Erhöhung der Entschädigung für die Rekruten.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
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Mario Christoffel
Co-Leiter Bereich Leistungen AHV/EO/EL
Bundesamt für Sozialversicherung
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