Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
zweiten Halbjahr 2002
Im zweiten Halbjahr 2002 gingen etwas mehr neue Anfechtungen bei den
Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im ersten Halbjahr
2002, nämlich 15‘765 gegenüber 15‘538. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 23‘460 Anfechtungen hängig, wovon 15‘121
Fälle erledigt werden konnten.
Bei den erledigten Fällen kam in 6‘279 Fällen (Vorsemester 6‘906), bzw.
41.53 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies
im Einzelnen
Mietzinserhöhungen 913 (1‘483)
Mietzinssenkungen 367 (355)
Anfangsmietzins 117 (100)
Kündigungsschutz 1‘880 (1‘980)
Mietzinshinterlegung 436 (505)
Nebenkosten 406
andere Gründe 2‘160 (2‘483)
In 3‘081 (3‘293) Fällen, bzw. 20.38 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im Einzelnen
Mietzinssenkungen 205 (225)
Mietzinserhöhungen 523 (541)
Anfangsmietzinse 55 (82)
Nebenkosten 101
andere Gründe 2‘197 (2‘445)
In 1‘043 (1‘138) Fällen, bzw. 6.90 %, haben die Schlichtungsbehörden
einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im Einzelnen
den Kündigungsschutz 774 (796)
und die Mietzinshinterlegung 269 (342)
4‘718 (4‘421) Anfechtungen, bzw. 31.20 %, wurden anderweitig erledigt.
Insbesondere
durch Rückzug oder Nichteintreten 3‘760 (3‘533)
durch Schiedsgericht 91 (171)
8‘339 (7‘635) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.
Bundesamt für Wohnungswesen
Cipriano Alvarez
Leiter Bereich Recht
Tel 032 / 654 91 30