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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im
zweiten Halbjahr 2002

Im zweiten Halbjahr 2002 gingen etwas mehr neue Anfechtungen bei den
Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im ersten Halbjahr
2002, nämlich 15‘765 gegenüber 15‘538. Damit waren in der
Berichtsperiode insgesamt 23‘460 Anfechtungen hängig, wovon 15‘121
Fälle erledigt werden konnten.

Bei den erledigten Fällen kam in 6‘279 Fällen (Vorsemester 6‘906), bzw.
41.53 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies
im Einzelnen

Mietzinserhöhungen                 913   (1‘483)
Mietzinssenkungen                  367   (355)
Anfangsmietzins                      117   (100)
Kündigungsschutz                1‘880    (1‘980)
Mietzinshinterlegung                436   (505)
Nebenkosten                           406
andere Gründe                     2‘160    (2‘483)

In 3‘081 (3‘293) Fällen, bzw. 20.38 %, konnte keine Einigung erzielt
werden.
Es betraf dies im Einzelnen

Mietzinssenkungen                   205  (225)
Mietzinserhöhungen                  523  (541)
Anfangsmietzinse                       55  (82)
Nebenkosten                            101
andere Gründe                       2‘197  (2‘445)

In 1‘043 (1‘138) Fällen, bzw. 6.90 %, haben die Schlichtungsbehörden
einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im Einzelnen
     den Kündigungsschutz                      774    (796)
     und die Mietzinshinterlegung             269    (342)

4‘718 (4‘421) Anfechtungen, bzw. 31.20 %, wurden anderweitig erledigt.
Insbesondere
     durch Rückzug oder Nichteintreten   3‘760    (3‘533)
     durch Schiedsgericht                           91   (171)

8‘339 (7‘635) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.

Bundesamt für Wohnungswesen
Cipriano Alvarez
Leiter Bereich Recht
 Tel 032 / 654 91 30