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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Pressemitteilung

Die Tätigkeit der Schlichtungsbehörden in Mietangelegenheiten im zweiten Halbjahr 2002

Im zweiten Halbjahr 2002 gingen etwas mehr neue Anfechtungen bei den Schlichtungsbehörden für Mietangelegenheiten ein als im ersten Halbjahr 2002, nämlich 15‘765 gegenüber 15‘538. Damit waren in der Berichtsperiode insgesamt 23‘460 Anfechtungen hängig, wovon 15‘121 Fälle erledigt werden konnten.

Bei den erledigten Fällen kam in 6‘279 Fällen (Vorsemester 6‘906), bzw. 41.53 %, eine Einigung zwischen den Parteien zustande. Es betraf dies im Einzelnen

Mietzinserhöhungen

913

(1‘483)

Mietzinssenkungen

367

(355)

Anfangsmietzins

117

(100)

Kündigungsschutz

1‘880

(1‘980)

Mietzinshinterlegung

436

(505)

Nebenkosten

406

 

andere Gründe

2‘160

(2‘483)

In 3‘081 (3‘293) Fällen, bzw. 20.38 %, konnte keine Einigung erzielt werden.

Es betraf dies im Einzelnen

Mietzinssenkungen

205

(225)

Mietzinserhöhungen

523

(541)

Anfangsmietzinse

55

(82)

Nebenkosten

101

 

andere Gründe

2‘197

(2‘445)

In 1‘043 (1‘138) Fällen, bzw. 6.90 %, haben die Schlichtungsbehörden einen Entscheid getroffen. Es betraf dies im Einzelnen

den Kündigungsschutz

774

(796)

und die Mietzinshinterlegung

269

(342)

4‘718 (4‘421) Anfechtungen, bzw. 31.20 %, wurden anderweitig erledigt. Insbesondere

durch Rückzug oder Nichteintreten

3‘760

(3‘533)

durch Schiedsgericht

91

(171)

8‘339 (7‘635) Fälle blieben am Ende der Berichtsperiode pendent.

Beilage: 2 Tabellen

Bern, 25. Februar 2003
Für weitere Auskünfte: Bundesamt für Wohnungswesen, Cipriano Alvarez, Leiter Bereich Recht,Tel 032 / 654 91 30