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LIPA: Einigkeit im Ziel - Differenzen bezüglich der Wege

LIPA: Einigkeit im Ziel - Differenzen bezüglich der Wege

Am 18. Mai 2003 stimmt das Volk unter anderem über die
Lehrstellen-Initiative (LIPA) ab. Bun-desrat und Parlament lehnen diese
Initiative ab. Sie sind der Meinung, dass das neue
Berufs-bildungsgesetz Probleme auf dem Lehrstellenmarkt im Rahmen einer
umfassenden Neurege-lung der Berufsbildung besser löst, führte
Bundesrat Joseph Deiss, Vorsteher des Eidg.
Volkswirtschaftsdepartements, am Montag, 24. Februar vor der Presse
aus. Die Initiative würde die duale Berufsbildung als gemeinsame
Aufgabe von Wirtschaft und öffentlicher Hand ge-fährden, die Bürokratie
aufblähen und durch zusätzliche Abgaben die Wettbewerbsfähigkeit von
Schweizer Unternehmen beeinträchtigen.

Auch wenn ein Recht auf Bildung in der Verfassung verankert würde, so
wäre das noch keine Garan-tie, dass den Jugendlichen jederzeit in der
richtigen Quantität die gewünschten Lehrstellen angeboten werden
könnten, erklärte Bundesrat Joseph Deiss.

Die Bundesverfassung verpflichte Bund und Kantone bereits heute, sich
für eine angemessene Aus- und Weiterbildung Jugendlicher einzusetzen.
In der Berufsbildung wird dieses Ziel gemeinsam mit der Wirtschaft
verfolgt. Bundesrat und Parlament wollen an dieser Zusammenarbeit
zwischen Privatwirt-schaft und öffentlicher Hand festhalten.

Nach Angaben des Initiativkomitees sollen jährlich 400 bis 500
Millionen Franken in den neuzuschaf-fenden Berufsbildungsfonds
fliessen. Zeichnet sich ein Lehrstellenmangel ab, so müssten die
Kantone mit diesem Geld berufliche Vollzeitschulen einrichten.
Unternehmen würden dazu verleitet, ihre Ver-antwortung für die
berufliche Grundausbildung gegen Bezahlung auf den Staat zu überwälzen.
Entge-gen der Absicht der Initianten würde die Zahl der
„Trittbrettfahrer“ - der Arbeitgeber, die keine
Ausbil-dungsverantwortung wahrnehmen - noch ansteigen. Es bestünde
damit die Gefahr, dass die bewähr-te duale Berufsbildung in ein System
überginge, in dem der Staat für die Bildung sorgt und die Wirt-schaft
nur noch zahlt.

Das neue Berufsbildungsgesetz (nBBG) sieht auch Instrumente zur
Schaffung von Berufsbildungs-fonds vor. Es verpflichtet zudem Bund,
Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt, für ein genü-gendes
Ausbildungsangebot zu sorgen und gibt dem Bundesrat die Kompetenz, im
Rahmen der ver-fügbaren Mittel befristete Massnahmen zur Bekämpfung des
Ungleichgewichtes auf dem Markt für be-rufliche Grundbildung zu
treffen. Um die aktuellen Probleme auf dem Lehrstellenmarkt kurz- und
mit-telfristig anzugehen, wird eine Task Force aus Vertretern von Bund,
Kantonen und den Organisatio-nen der Arbeitswelt gebildet.

Manuel Sager
Kommunikationschef EVD
Tel. 031 322 20 25
manuel.sager@evd.admin.ch

 Helen Stotzer
Kommunikation
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
Tel. 031 322 83 63
helen.stotzer@bbt.admin.ch