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Tiere werden rechtlich besser gestellt

Bundesrat setzt Gesetzesänderungen auf den 1. April 2003 in Kraft

Bern, 21.02.2003. Die Gesetzgebung wird Tiere künftig nicht mehr als Sachen
behandeln, sondern ihrer Eigenart als empfindungs- und leidensfähige
Lebewesen Rechnung tragen. Der Bundesrat hat am Mittwoch die entsprechenden
Gesetzesänderungen auf den 1. April 2003 in Kraft gesetzt.

Die Gesetzesänderungen berücksichtigen das gewandelte Volksempfinden
gegenüber Tieren und verbessern deren rechtliche Stellung. Die Achtung vor
dem Tier wird in einem neuen Grundsatzartikel im Zivilgesetzbuch
ausgedrückt, wonach Tiere keine Sachen sind und nur soweit als Sachen zu
behandeln sind, als keine Sonderbestimmungen bestehen.

Die Rechtsstellung der Tiere wird unter anderem durch folgende neue
Bestimmungen verbessert:
? Wird in einem Testament ein Tier bedacht, gilt diese Verfügung künftig für
den Erben oder den Vermächtnisnehmer als Auflage, für das Tier tiergerecht
zu sorgen.
? Bei Tieren, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder
Erwerbszwecken gehalten werden (Haustiere), spricht das Gericht im
Streitfall das Alleineigentum jener Partei zu, die eine bessere
Unterbringung des Tieres gewährleistet.
? Wird ein Haustier verletzt oder getötet, kann das Gericht bei der
Bestimmung des Schadenersatzes den Affektionswert (Liebhaberwert)
berücksichtigen, den das Tier für seinen Halter oder dessen Angehörige
hatte.
? Haustiere sind unpfändbar.
? Die Kantone müssen innert eines Jahres eine Stelle bezeichnen, wo der Fund
eines Tieres anzuzeigen ist. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein
verlorenes Tier von seinem Besitzer gefunden wird. Der Finder eines
Haustieres muss neu nur während einer Frist von zwei Monaten statt wie
bisher von fünf Jahren das verlorene Tier dem bisherigen Eigentümer
zurückgeben. Die Verkürzung dieser Frist wird Tierheimen die Platzierung
zugelaufener Tiere erleichtern.

Das Parlament hatte die Gesetzesänderungen am 4. Oktober 2002 verabschiedet.
In der Folge wurden die zwei Volksinitiativen "Für eine bessere
Rechtsstellung der Tiere" und "Tiere sind keine Sachen" zurückgezogen. Die
Referendumsfrist für die Vorlage des Parlaments lief am 23. Januar 2003
unbenutzt ab.

Weitere Auskünfte:
Giacomo Roncoroni, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 26