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Abkommen mit dem Genfer Internationalen Zentrum für Humanitäre Minenräumung

Bern, 20. Februar 2003

Pressemitteilung

Abkommen mit dem Genfer Internationalen Zentrum für Humanitäre Minenräumung

Bundesrätin Micheline Calmy-Rey, Vorsteherin des Eidgenössischen
Departements für auswärtige Angelegenheiten, wird im Namen des Bundesrates
am 25. Februar 2003 in Bern das Abkommen zwischen dem Bundesrat und dem
Genfer Internationalen Zentrum für Humanitäre Minenräumung unterzeichnen.
Cornelio Sommaruga, der Präsident des Stiftungsrates des Minenzentrums, wird
das Abkommen für das Minenzentrum unterzeichnen.

Das Abkommen, das am 25. Februar 2003 geschlossen wird, regelt die
Rechtsstellung des Minenzentrums in der Schweiz. Dieses erhielt 2001 ein
internationales Mandat von den Vertragsstaaten des Ottawa-Übereinkommens von
1997 über das Verbot von Personenminen. Das Abkommen schafft die
Voraussetzungen, damit das Minenzentrum die ihm übertragenen Aufgaben im
Bereich der internationalen Zusammenarbeit zur humanitären Minenräumung in
völliger Unabhängigkeit wahrnehmen kann.

Minen bedrohen Zivilbevölkerungen in mehr als 60 Ländern. Gebiete, die mit
Antipersonenminen verseucht sind, können weder für Anbau noch Tierhaltung
genutzt werden, vertriebene Personen werden an der Rückkehr gehindert. Das
Zentrum hat den Auftrag, die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet
der humanitären Entminung zu fördern. Eine seiner Aufgaben ist es, eine
Einheit zu schaffen, die es ausgewiesenen Experten erlaubt, ihre Erfahrungen
auf dem Gebiet zu analysieren, Probleme zu identifizieren und Normen resp.
Methoden der Entminung als Lösungen vorzuschlagen. Das Zentrum soll weiter
ein System aufbauen, das eine Verarbeitung von Informationen erlaubt, die
den Bedürfnissen der Vereinten Nationen sowie weiterer Zentren, die gegen
Minen arbeiten, angepasst ist.

Die Schweiz unterstützt die Ziele des Minenzentrums, die dem erklärten
Willen der internationalen Gemeinschaft, Personenminen zu bekämpfen,
entsprechen. Mit diesem Abkommen kann die Schweiz zur Stärkung der Rolle
Genfs bei der wirksamen Umsetzung des humanitären Völkerrechts und der
humanitären Arbeit beitragen.

Im Anschluss an die Unterzeichnung des Abkommens findet am 25. Februar 2003
um 11.30 Uhr im Von-Wattenwyl-Haus ein Pressebriefing statt.