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Auflage des GGA-Gesuchs für "Saucisson neuchâtelois" und "Saucisse

Auflage des GGA-Gesuchs für "Saucisson neuchâtelois" und "Saucisse
neuchâteloise"

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht das Gesuch um
Registrierung einer geschützten geografischen Angabe (GGA) für
“Saucisson neuchâtelois” und "Saucisse neuchâteloise" im
Schweizerischen Handelsamtsblatt. Um den Schutz dieser Bezeichnung
nachgesucht hat die Association Neuchâteloise des Maîtres Bouchers
(ANMB).

"Saucisse neuchâteloise" und "Saucisson neuchâtelois" bezeichnen eine
geräucherte Wurstware, die im Kanton Neuenburg aus Schweizer
Schweinefleisch hergestellt wird. Die typische Eigenschaft dieser
beiden Erzeugnisse besteht in der Verwendung von Rindskranzdärmen für
die "Saucisse neuchâteloise" und von Rindsmitteldärmen für die
"Saucisson neuchâtelois".

Die Bezeichnungen "Saucisse neuchâteloise" und "Saucisson neuchâtelois"
wurden erstmals gegen Ende des 19. Jahrhunderts verwendet. Diese Art
der Haltbarmachung von Schweinefleisch beruht jedoch auf einer älteren
Tradition der Herstellung von Hauswürsten. Die "Saucisson neuchâtelois"
und die "Saucisse neuchâteloise" gehören zur berühmten "Torrée", bei
der man die Würste in der Glut kocht.

Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben
lassen sich die Gebietsnamen und traditionellen Bezeichnungen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und
Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.
Für das Register der Weinbezeichnungen sind die Kantone zuständig. Ist
ein Name geschützt, darf er nur von den Produzenten des entsprechend
definierten geografischen Gebiets benutzt werden, die sich an ein
detailliertes Pflichtenheft halten. Die Eintragungsgesuche müssen
öffentlich aufgelegt werden. Personen mit einem schutzwürdigen
Interesse sowie die Kantone können binnen einer Frist von drei Monaten
Einsprache erheben.

Das Register zählt heute elf Eintragungen: Nämlich drei GGA
(Bündnerfleisch, Saucisse d'Ajoie, Walliser Trockenfleisch) und acht
AOC (Abricotine, L'Etivaz, Rheintaler Ribel, Eau-de-vie de poire du
Valais, Formaggio d'alpe ticinese, Gruyère, Tête de Moine, Fromage de
Bellelay, Sbrinz).

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

Benoît Messerli,
Hauptabteilung Produktion und Internationales,
Tel. 031 322 25 78

 Isabelle Pasche,
Rechtsdienst,
Tel. 031 322 25 39