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Übergangsregelung für Presseförderung ab 2004

MEDIENMITTEILUNG

Übergangsregelung für Presseförderung ab 2004

Bei der indirekten Presseförderung spart der Bund ab nächstem Jahr 20
Millionen Franken ein. Die entsprechende Änderung des Postgesetzes tritt auf
Anfang 2004 in Kraft und gilt bis 2007.

Gemäss heutigem Postgesetz gewährt die Post für die Beförderung von
abonnierten Zeitungen und Zeitschriften Vorzugspreise. Besonders
förderungswürdig ist die Regional- und Lokalpresse. Kriterien sind die
Erscheinungshäufigkeit, das Gewicht, die Auflage, das Format und der
redaktionelle Anteil. Bislang galt der Bund der Post 100 Millionen Franken
für die ungedeckten Kosten aus der indirekten Presseförderung ab. Das
Parlament hat nun in der vergangenen Wintersession einer Änderung des
Postgesetzes zugestimmt, wonach die Bundessubventionen für die indirekte
Presseförderung ab dem Jahr 2004 auf jährlich 80 Millionen begrenzt und bis
Ende 2007 befristet werden. In diesem Zeitraum soll ein neues System zur
Förderung der Medienvielfalt entwickelt werden. Entsprechende Arbeiten
laufen in der staatspolitischen Kommission des Nationalrates.

Entgegen den ursprünglichen Plänen des Bundesrates soll gemäss den Anliegen
in der parlamentarischen Beratung keine maximale Auflagebegrenzung für die
förderungswürdigen Publikationen eingeführt werden, weil damit die Post
Gefahr läuft, Zeitungen mit Grösstauflagen und Einnahmen zu verlieren..
Gleichzeitig müsste das Unternehmen für die verbleibenden Zeitungen
erhebliche Preiserhöhungen ins Auge fassen. Dank dieser Regelung geht der
Bundesrat davon aus, dass diese Preiserhöhungen moderater ausfallen sollten.

Weiter soll die Regional- und Lokalpresse auch künftig bevorzugt werden. Sie
wird von der auf 2004 in Aussicht gestellten Preiserhöhung ausgenommen,
sofern diese durch den Wegfall der Subventionen bedingt ist. Als Regional-
und Lokalpresse gelten weiterhin Zeitungen und Zeitschriften mit einer
Abonnentenzahl von 20.000 und mindestens wöchentlicher Erscheinungsweise.

Bern, 19.2.2003

UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Lukas Bruhin, GS UVEK, Tel: 031 323 96 39