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Schweiz kein Hort für Tabak-Schmuggler


MEDIENMITTEILUNG

Schweiz kein Hort für Tabak-Schmuggler

19. Feb 2003 (EFD) Die in New York eingereichte Klage der Europäischen Union
gegen den Tabakkonzern Reynolds hat sich nicht auf die bilateralen
Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU ausgewirkt. Das hält der
Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation von Nationalrätin
Franziska Teuscher (Grüne/BE) fest. Weiter schreibt er in seiner Antwort,
die Schweiz sei auch kein sicherer Hort für Wirtschaftskriminelle.

In ihrer Ende Oktober letzten Jahres eingereichten Klage beschuldigte die EU
Reynolds, den Tabakschmuggel zu fördern, mit dem organisierten Verbrechen
zusammenzuarbeiten und Helferdienste bei der Geldwäscherei zu leisten.
Weiter hiess es, Firmen hätten ihren Sitz in die Schweiz verlegt, weil sie
hier vor Strafverfolgung sicher seien. Mit ihrer Interpellation vom 13.
Dezember 2002 wollte Nationalrätin Franziska Teuscher vom Bundesrat unter
anderem wissen, wie er die Rolle der Schweiz in dieser Klageschrift
beurteile und ob sich das Verfahren auf die bilateralen Verhandlungen mit
der EU auswirke. Ausserdem wollte Teuscher wissen, wie der Bundesrat den
Imageschaden für die Schweiz beurteile, da unser Land in der Klage als Hort
für "kriminelle Banden", "Zigarettenschmuggler" und "Geldwäscher" erwähnt
werde.

In seiner Antwort hält der Bundesrat fest, er sei offiziell nicht über die
Klage informiert worden. Im Übrigen sei es nicht Sache des Bundesrates, ein
ausländisches Gerichtsverfahren zu kommentieren. Die Klage habe in den
Verhandlungen mit der EU weder im Dossier Betrugsbekämpfung noch bei der
Zinsenbesteuerung eine Rolle gespielt. Geldwäscherei und Schmuggel seien
Delikte, die in der Schweiz verfolgt würden. Handle es sich beim Schmuggel
um einen Abgabebetrug, könne die Schweiz den ausländischen
Strafverfolgungsbehörden Rechtshilfe leisten. Das in der Schweiz geltende
Bankgeheimnis schütze nicht vor Strafverfolgung. Unser Land, so der
Bundesrat, ist deshalb auch kein sicherer Hort für Wirtschaftskriminelle.

Auskunft: Hans Georg Nussbaum, Oberzolldirektion, Tel. 031 322 65 88

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