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Parlament kann seine Beschlüsse jederzeit rückgängig machen


MEDIENMITTEILUNG

Parlament kann seine Beschlüsse jederzeit rückgängig machen

19. Feb 2003 (EFD) Grundsätzlich kann das Parlament jederzeit auf früher
beschlossene Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen zurückkommen,
allerdings müssten dazu teilweise die gesetzlichen Grundlagen angepasst
werden. Dies ist der heutigen Antwort des Bundesrates auf eine
Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (SVP) zu
entnehmen, welche unter anderem die Frage aufgeworfen hatte, bei welchen vom
Parlament bereits gefassten Beschlüssen es möglich sei, in Anbetracht der
unerfreulichen finanziellen Situation Rahmenkredite zu kürzen.

Die SVP-Fraktion hatte in ihrer Interpellation festgehalten, das Parlament
werde in Anbetracht der misslichen Finanzlage nicht umhin kommen, seine
Oberaufsicht bezüglich der Bundesfinanzen verstärkt wahrzunehmen. Damit das
Parlament dieser wichtigen Aufgabe so schnell und effizient als möglich
nachkommen könne, stellte die SVP-Fraktion dem Bundesrat verschiedene Fragen
betreffs Sparmöglichkeiten und forderte eine Zusammenstellung aller
Parlamentsbeschlüsse der letzten drei Jahre mit einer klaren Auflistung der
durch sie verursachten Kosten.

In seiner Antwort schreibt der Bundesrat, dass alle bundesrätlichen
Botschaften zwingend ein Kapitel über die finanziellen Auswirkungen auf Bund
und Kantone enthalten. Zudem befänden sich in den Botschaften zum Budget wie
zur Rechnung Tabellen zu sämtlichen früher bewilligten, laufenden
Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen. Sodann unterbreite der Bundesrat
in einem Zusatzbericht zur Botschaft der Staatsrechnung den eidg. Räten
jährlich eine Gesamtschau über anstehende, finanzpolitisch relevante
Sachgeschäfte, die noch nicht Eingang in den Finanzplan gefunden hätten. Und
schliesslich liste die Eidg. Finanzverwaltung EFV vor jeder Session zuhanden
der Parlamentsdienste auf, welche im Erstrat zur Behandlung vorgesehenen
Geschäfte mit welchen finanziellen und personellen Konsequenzen verbunden
seien. Eine zusätzliche, rückwirkende Zusammenstellung aller
Parlamentsbeschlüsse mit einer klaren Auflistung der dadurch verursachten
Ausgaben und Einnahmen beziehungsweise Erhöhung oder Kürzung von
Stellenprozenten wäre indes mit einem immensen Aufwand verbunden.

Auskunft: Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 323 86 09

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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