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Prüfung des Eigenmietwerts bei Hofaufgabe im Rahmen der Unternehmenssteuerreform II


MEDIENMITTEILUNG

Prüfung des Eigenmietwerts bei Hofaufgabe im Rahmen der
Unternehmenssteuerreform II

19. Feb 2003 (EFD) Die Festsetzung eines tieferen Eigenmietwerts für den von
der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit zurückgetretenen Eigentümer soll
im Rahmen der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II geprüft werden. Dies
hat der Bundesrat heute in seiner Antwort auf eine Motion der Fraktion der
Schweizerischen Volkspartei (SVP) bekannt gegeben. In dieser wird verlangt,
den landwirtschaftlichen Eigenmietwert bei einer Betriebsaufgabe bis zur
ersten Handänderung bzw. grösseren Investition auf dem gleichen Niveau wie
vor der Hofaufgabe zu belassen. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein
Postulat umzuwandeln.

Die SVP-Fraktion hatte in einer Motion vom 11. Dezember 2002 verlangt, den
landwirtschaftlichen Eigenmietwert bei einer Betriebsaufgabe bis zur ersten
Handänderung bzw. grösseren Investition auf dem gleichen Niveau wie vor der
Hofaufgabe zu belassen.

Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass zur Festsetzung des
Eigenmietwerts jener Mietzins zum Vergleich herangezogen wird, der für eine
gleichartige Wohnung auf dem Markt bezahlt werden müsste. Diesen so
genannten Drittvergleich habe das Bundesgericht in seinem Entscheid vom 19.
Februar 1993 insofern eingeschränkt, als die Eigenmiete für den
betriebswirtschaftlichen Normalbedarf nach der Pachtzinsgesetzgebung
festgelegt werden müsse. Dahinter stehe die Absicht, dem aktiven Landwirt
das Privileg einer tieferen Eigenmiete auf dem für die Erwerbstätigkeit
benötigten Wohnraum zu geben. Mit der Motion, so der Bundesrat weiter, werde
nun auch für den von der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit
zurückgetretenen Eigentümer ein tieferer Eigenmietwert gefordert, was einer
weiter gehenden Privilegierung gleichkäme.

Der Bundesrat fügt zudem an, dass es sich bei den nach der Aufgabe der
Erwerbs-tätigkeit anzuwendenden Mietwerte um solche im ländlichen Bereich
handelt. Diese würden sich ohnehin eher im unteren Bereich bewegen. Im
Weiteren reduziere die Mehrheit der Kantone den Eigenmietwert bei allen
selbstbewohnten Liegenschaften gegenüber dem vergleichbaren Marktwert
bereits um bis zu dreissig Prozent. Da im Rahmen der Vorbereitungen zur
Unternehmenssteuerreform II verschiedene Massnahmen zugunsten von
Personenunternehmen behandelt würden, bleibe abzuwarten, wie in der Vorlage
der Übergang vom Geschäftsvermögen in das Privatvermögen gelöst werde. Der
Bundesrat ist daher bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.

Auskunft:
Samuel Gerber, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 91 Ab 1400 Natel: 079
722 75 39

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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