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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Islamischen Republik Iran


MEDIENMITTEILUNG

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und der Islamischen Republik
Iran

19. Feb 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Botschaft über ein
Doppelbesteuerungsabkommen mit der Islamischen Republik Iran zuhanden der
Bundesversammlung verabschiedet. Er legt in dieser Botschaft die
Besonderheiten des neuen Abkommens dar und ersucht die Bundesversammlung
diesem zuzustimmen.

Am 27. Oktober 2002 wurde in Teheran ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der
Islamischen Republik Iran betreffend die Einkommens- und Vermögenssteuern
unterzeichnet.

Das Abkommen bietet den investierenden Unternehmen neben der Beseitigung der
Doppelbesteuerung auch einen gewissen institutionellen Schutz im
Fiskalbereich, z.B. vor Diskriminierung. Es stellt zudem sicher, dass die
schweizerischen Unternehmen im Verhältnis zu ihren Konkurrenten aus anderen
Staaten keine steuerlich bedingten Wettbewerbsnachteile erleiden.

Das vorliegende Abkommen folgt weitestgehend dem Musterabkommen der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und
der schweizerischen Vertragspraxis. Die Kantone und die interessierten
Wirtschaftskreise haben dem Abschluss des Abkommens zugestimmt. Botschaft
und Abkommenstext werden demnächst im Bundesblatt veröffentlicht.

Auskunft: François Bastian, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 71 52

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