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Expertenbericht und Gesetzesentwurf zur Behördenorganisation und zu den Aufsichtsinstrumenten noch diesen Sommer


MEDIENMITTEILUNG

Expertenbericht und Gesetzesentwurf zur Behördenorganisation und zu den
Aufsichtsinstrumenten noch diesen Sommer

17. Feb 2003 (EFD) Der Bundesrat hat am 30. November 2001 eine
Expertenkommission unter der Leitung von Prof. Ulrich Zimmerli für die
gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Schlussbericht der Expertengruppe
Finanzmarkaufsicht (Bericht Zufferey) eingesetzt. Sie wurde beauftragt,
einen Vorschlag für eine integrierte Finanzmarktaufsicht auszuarbeiten. Die
Expertenkommission schlägt vor, in einem ersten Schritt die Eidg.
Bankenkommission (EBK) und das Bundesamt für Privatversicherung (BPV) als
neue Finanzmarkt-Aufsichtsbehörde mit eigener Rechtspersönlichkeit
einzusetzen. Bis im Sommer 2003 will sie dem EFD den Entwurf eines
Bundesgesetzes und den Expertenbericht vorlegen.

Die "Expertenkommission Zimmerli" hat in einem ersten Zwischenschritt die
Bestimmungen über die Organisation der "Eidg. Finanzmarktaufsicht (FINMA)"
verabschiedet. Diese soll als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener
Rechtspersönlichkeit ausgestaltet werden. In dieser neuen Behörde sollen
vorerst die Eidgenössische Bankenkommission und das Bundesamt für
Privatversicherungen organisatorisch zusammengeführt werden.

Organisation und Aufsichtsinstrumente aufeinander abgestimmt

Die "Expertenkommission Zimmerli" hat ihre Arbeiten zum Organisationsteil
weitgehend abgeschlossen. Die FINMA soll nach den Vorstellungen der
Expertenkommission ein strategisches und ein operatives Organ erhalten: Der
Aufsichtsrat wird sich vornehmlich mit der Strategie der integrierten
Finanzmarktaufsicht auseinandersetzen und die Geschäftsleitung in
Grundsatzfragen beraten. Der Geschäftsleitung obliegt der Vollzug der
Aufsicht. Das Personal soll gemäss den Vorstellungen der Expertenkommission
ein eigenes, vom Bundesrat erlassenes Personalstatut erhalten.

Es stellte sich die Frage nach einer zeitlich vorgezogenen Vorlage eines
reinen Organisationsgesetzes. Die Kommission will davon absehen, weil für
den effizienten Einsatz einer neuen integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde
nebst dem Organisationsmodell gleichzeitig ein vereinheitlichtes
Aufsichtsinstrumentarium (z. B. für die Durchführung von Revisionen)
vorliegen muss. Da die Expertenkommission in diesem Bereich mit ihren
Arbeiten ebenfalls schon weit fortgeschritten ist, hat sie beschlossen, im
Sommer 2003 ein einziges Konzept sowohl zur Neuorganisation als auch zum
Aufsichtsinstrumentarium vorzulegen und dem Bundesrat ein Vorgehen
vorzuschlagen, das die Verbindung beider Komponenten gewährleistet. Der
Vorsteher des EFD hat diesem Ansatz zugestimmt.

Der Aufwand der Aufsichtsbehörde soll durch Aufsichtsabgaben und Gebühren
gedeckt werden. Die Oberaufsicht wird durch die Bundesversammlung
gewährleistet. Die Behörde soll jedoch weisungsungebunden sein. Damit wird
die Unabhängigkeit der FINMA sichergestellt.

Abgeschlossene und künftige Arbeiten der Expertenkommission Zimmerli

Der Vorsteher des EFD hat ferner zur Kenntnis genommen, dass die
Expertenkommission Zimmerli im Rahmen der federführend vom Eidg. Justiz- und
Polizeidepartement (EJPD) vorbereiteten Revision des
Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) bezüglich der
Gruppen-/Konglomeratsaufsichtsbestimmungen (Allfinanz) mitwirken und dabei
ihre Vorstellungen einer zweckmässigen Regelung einbringen konnte. Ziel ist
es, weiterhin die Kernanliegen der FINMA mit der VAG-Revision zu
koordinieren.

In einem Folgeschritt wird sich die Expertenkommission zur Frage der
Erweiterung der umfassenden (prudentiellen) Aufsicht über die unabhängigen
Vermögensverwalter, Introducing Broker und Devisenhändler äussern. Diese
Frage bedarf einer vertiefteren Überprüfung. Diese Arbeiten dürften
frühestens Ende 2003 abgeschlossen sein.

Sachauskünfte:
Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement / Vizepräsidentin der
Expertenkommission, Tel.: 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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