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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Verhandlungen über Schengen/Dublin: 7. Verhandlungsrunde

Brüssel / Bern, 14.02.2003. Am Freitag hat in Brüssel die siebte
Verhandlungsrunde zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur
Assoziierung der Schweiz an Schengen / Dublin stattgefunden. An diesem
Treffen konnten die Diskussionen über Lösungen in den noch offenen
Verhandlungspunkten weiter vertieft werden. Die nächste Verhandlungsrunde
findet am 6. März 2003 in Brüssel statt.

Die Verhandlungen zielten in erster Linie darauf ab, die noch offenen Fragen
zu klären, um insbesondere die kommenden Treffen auf politischer Ebene zu
den Bilateralen II vorzubereiten. Folgende Punkte standen dabei im
Vordergrund:
? Internationale Rechtshilfe unter Wahrung des schweizerischen
Bankgeheimnisses;
? Modalitäten der Übernahme des zukünftigen Schengen Acquis durch die
Schweiz.

Andererseits wurden an der heutigen Verhandlung Fragen zu Dublin
thematisiert, welche bereits am Vortag auf Expertenebene besprochen worden
waren. In diesem Bereich sehen beide Seiten keine grösseren Schwierigkeiten.
Das Dubliner Erstasylabkommen wird in eine Gemeinschaftsverordnung (Dublin
II) überführt, welche von der EG demnächst formell verabschiedet wird.
Dublin II soll - gemeinsam mit der am 15. Januar 2003 in Betrieb genommenen
europäischen Datenbank für Fingerabdrücke (Eurodac) - entscheidend zur
Verbesserung der Zusammenarbeit der an Dublin beteiligten Staaten in der
Asylpolitik beitragen.

Gegenstand der Gespräche bildeten schliesslich Fragen zur Anwendung und
Auslegung der Bestimmungen des Schengen Acquis. Die Behörden und Gerichte
der Schweiz bzw. der EU sollen die Bestimmungen von Schengen/Dublin
möglichst einheitlich anwenden. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, dass ein
Gemischter Ausschuss die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen
Gemeinschaften einerseits sowie diejenige der zuständigen schweizerischen
Gerichte andererseits verfolgt und allfällige Divergenzen zu beseitigen
versucht. In diesem Zusammenhang kann die Schweiz beim Gerichtshof der
Europäischen Gemeinschaften auch Schriftsätze einreichen oder schriftliche
Erklärungen abgeben.

Weitere Auskünfte: Urs Hammer, schweizerische Mission bei der EU, Brüssel,
Tel. (0032) 02 286 13 29

 Presserohstoff

Schengen regelt die Aufhebung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen.
Zur Kompensation eines allfälligen Sicherheitsverlusts werden die Kontrollen
an den Aussengrenzen des Schengen Raums verstärkt und die internationale
Polizeizusammenarbeit der Schengenstaaten intensiviert. Das Kernstück dieser
Zusammenarbeit ist das elektronische Fahndungssystems SIS. Mit Hilfe dieses
computergestützten Informationssystems können Fahndungsdaten zu Personen und
Gegenständen in Echtzeit ausgeschrieben und abgerufen werden. SIS wird von
der Vereinigung der schweizerischen Kriminalpolizeichefs als unabdingbares
Mittel im Kampf gegen das grenzüberschreitende Verbrechen angesehen.

Das Dubliner Übereinkommen dient der effizienten europäischen Koordination
und Lastenteilung in der Asylpolitik und ist ein entscheidendes Instrument
gegen den Asylmissbrauch. Es wird demnächst durch eine EG-Verordnung (Dublin
II) ersetzt, welches zu einer verbesserten Zusammenarbeit führen soll. Das
Dubliner System bestimmt einerseits das für die Prüfung eines Asylantrags
zuständige Mitgliedland und vermindert Zweitgesuche. Durch die
Inbetriebnahme der elektronischen Datenbank für Fingerabdrücke Eurodac am
15. Januar 2003 werden solche Zweitgesuche klar identifizierbar und die
betroffenen Gesuchsteller können ins zuständige Erstgesuchsland
zurückgeführt werden. Als "Dublin-Mitgliedstaat" könnte auch die Schweiz
Zweitasylgesuche ablehnen und ins zuständige Land zurückführen, was eine
effiziente Asylpolitik erlaubt, die sich auf die wirklich Schutzbedürftigen
konzentrieren kann. Ohne Assozierung an Dublin wird die Schweiz zur
Ausweichadresse für abgewiesene Asylsuchende in Europa, was sich - mit dem
zu erwartenden Anstieg der Gesuchszahlen - zunehmend negativ auf die
Schweizer Asylpolitik auswirken dürfte.

Weitere Informationen zu Schengen/Dublin finden sich auch auf der
Internetseite des EJPD (www.ejpd.admin.ch).