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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Umbau der Sozialhilfe im Asylwesen

Sparmassnahmen und Paradigmawechsel in der Asylpolitik

Bern, 13.02.03  Abgewiesene Asylsuchende, auf deren offensichtlich
unbegründetes Asylgesuch nicht eingetreten wird, sollen aus dem
Fürsorgesystem des Asylbereichs ausgeschlossen werden und die Schweiz
unverzüglich verlassen. Dies hat Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold am
Donnerstag an einem Treffen mit den Vorständen der kantonalen Polizei- und
Sozialdirektionen vorgeschlagen. An einer Nationalen Asylkonferenz
voraussichtlich Anfang April soll eingehend über Vorschläge zur
Weiterentwicklung der Massnahmen im Asylwesen diskutiert werden.

Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold orientierte am heutigen Treffen über die
Situation im Asylbereich und unterbreitete den anwesenden Regierungsrätinnen
und Regierungsräten Vorschläge, wie die massiven Sparvorgaben des
Bundesrates gezielt und nicht durch lineare Kürzungen umgesetzt werden
können.

Die Aussprache über die Situation im Asylbereich diente dazu, Klarheit zu
erlangen, wo in der Lagebeurteilung zwischen Bund und Kantonen Einigkeit
besteht und wo es unterschiedliche Einschätzungen gibt.

Massive Sparvorgaben

Bundesrätin Metzler-Arnold sprach sich im Rahmen der Diskussion über die
nötigen Sparmassnahmen grundsätzlich gegen lineare Kürzungen aus, da diese
weder differenziert noch wirkungsorientiert seien und vor allem zu Lasten
der Kantone gingen.  Die EJPD-Vorsteherin schlug daher vor, Personen, auf
deren offensichtlich unbegründetes Asylgesuch nicht eingetreten wird und
deren Rückkehr zumutbar ist, zu bewegen, die Schweiz umgehend zu verlassen.
Dieser Personenkreis soll grundsätzlich aus dem Sozialhilfesystem
ausgeschlossen werden. Das verfassungs-mässig vorgesehene Existenzminimum
wird davon nicht tangiert.

Diese Regelung betrifft ausschliesslich Personen, auf deren unbegründetes
Gesuch nicht eingetreten wird und die nicht auf den Schutz der Schweiz
angewiesen sind.

Humanitäre Tradition nicht gefährdet

Bundesrätin Metzler-Arnold unterstrich, dass dieser Vorschlag nicht dem
Prinzip widerspricht, verfolgten Menschen den nötigen Schutz zu gewähren.
Nicht betroffen von der neuen Regelung sind insbesondere Flüchtlinge,
vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende während der Dauer ihres
Asylverfahrens.

Die vorgeschlagene Massnahme ist Bestandteil des Gesamtpaketes über die
finanziellen Entlastungsmassnahmen. Die dazugehörige Botschaft geht
voraussichtlich im Mai, nach Beschluss des Bundesrates, in die
Vernehmlassung.

In seiner Sitzung vom 29. Januar 2003 hatte der Bundesrat beschlossen, ein
zusätzliches Sparpaket von 2 Mrd. Franken auszuarbeiten. Das EJPD muss
hierzu 80 Mio. Franken beitragen, davon mindestens 60 Mio. Franken aus dem
Asyl- und Flüchtlingsbereich.

Weitere Auskünfte:
Infodienst EJPD, Tel. 031 / 322 18 18