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Sommet d'Evian: Schweiz unterstützt Frankreich aktiv

Bern, 13. Februar 2003

Embargo: 9.00 Uhr

Pressemitteilung

Sommet d'Evian: Schweiz unterstützt Frankreich aktiv

Der Bundesrat hat gestern die Botschaft zum Bundesbeschluss über den Einsatz
der Armee im Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden und im Rahmen
des Staatsvertrages mit Frankreich anlässlich des Sommet d'Evian vom 1. bis
3. Juni 2003 verabschiedet.
Die Mitglieder des Sicherheitsausschusses des Bundesrates, die
Bundesrätinnen Micheline Calmy-Rey und Ruth Metzler-Arnold sowie Bundesrat
Samuel Schmid haben heute morgen die Medien bezüglich des Einsatzes der
Schweiz bei der Organisation des Sommet d'Evian orientiert.

Der Sommet d'Evian, der vom 1. bis 3. Juni 2003 stattfindet, hat für die
Schweiz zahlreiche positive Aspekte. Die Schweiz kann zeigen, dass sie fähig
ist, internationale Grossereignisse mitzuorganisieren und kann ihren Ruf auf
internationaler Ebene festigen. Für den Genferseeraum ist der Gipfel von
grosser Bedeutung. Zudem sind bilaterale Gespräche auf hoher Ebene eine gute
Gelegenheit, unsere Beziehungen mit verschiedenen Ländern zu pflegen.

Mit diesem Gipfel kann die Schweiz überdies die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit ausbauen und die langfristigen Beziehungen zu Frankreich im
Bereich der Sicherheit sicherstellen.
Schliesslich arbeiten die Kantone und der Bund bei der Organisation des
Gipfels konstruktiv zusammen und stärken dadurch ihre Partnerschaft.

Innere Sicherheit

Für die Schweiz ist aufgrund der heutigen Lagebeurteilung von zwei
Gefährdungen für die innere Sicherheit auszugehen: Einerseits sind die in
der Schweiz untergebrachten, völkerrechtlich geschützten Staats- und
Regierungschefs, ihre Delegationen und deren Einrichtungen einem
Sicherheitsrisiko ausgesetzt. Heute liegen jedoch keine konkreten
Erkenntnisse über eine terroristische Bedrohung vor.
Andererseits muss während des Sommet d'Evian mit globalisierungskritischen
Kundgebungen gerechnet werden.

 Bund und Kantone arbeiten eng zusammen

Gemäss Verfassung liegt die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit in
der Hoheit der Kantone. Der Bund ist für die völkerrechtlich geschützten
Gäste zuständig. Die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Kantonen
bildet die Voraussetzung und die Garantie für die
erfolgreiche Bewältigung der Geschehnisse rund um den Sommet d'Evian. Für
die Vorbereitungsarbeiten in der Schweiz wurde dazu ein comité directeur
geschaffen, in dem Bundes- und Kantonsvertreter gemeinsam sämtliche, die
Schweiz betreffenden Aspekte des Sommet d'Evian beurteilen, darunter auch
die Sicherheitsfragen.

Um die Sicherheit einer solchen Veranstaltung gewährleisten zu können,
reichen die polizeilichen Mittel der drei unmittelbar betroffenen Kantone
Genf, Waadt und Wallis nicht aus. Der Bundesrat hat deshalb Anfang Jahr ein
Gesuch dieser Kantone um Unterstützung eines interkantonalen
Polizeieinsatzes (IKAPOL) gutgeheissen. Dieses Vorgehen ist bei solchen
Grossanlässen üblich.

Assistenzdienst der Armee

Darüber hinaus hat der Bundesrat entschieden, die Armee auf Gesuch der
Kantone GE, VD und VS im Assistenzdienst zugunsten der zivilen
Sicherheitsmassnahmen anlässlich des Sommet d'Evian einzusetzen. Weil mehr
als 2000 Angehörige der Armee zum Einsatz kommen, muss das Parlament gemäss
Artikel 70 des Militärgesetzes den Assistenzdienst bewilligen. Der
Assistenzdienst wird zwischen dem 22. Mai und dem 5. Juni 2003 geleistet.
Die Gesamtleitung obliegt dem Generalstabchef, Korpskommandant Christophe
Keckeis.

Der Einsatz am Boden  wird von Divisionär Luc Fellay, derjenige in der Luft
von Divisionär Markus Gygax kommandiert. Es gelangen Formationen der
Infanterie, der Leichten und Mechanisierten Truppen, der Genie-, Festungs-,
Übermittlungs-, Sanitäts- und Transporttruppen, der Strassenpolizei sowie
der Luftwaffe zum Einsatz.

Im Rahmen eines grenzüberschreitenden Verbundes der Sicherheitsmassnahmen
zum Schutz des Gipfeltreffens wird es zur militärischen Zusammenarbeit vor
allem auf dem Genfersee und in der Luft mit Frankreich kommen. Die
rechtlichen Aspekte dieser binationalen-militärischen Kooperation werden in
Form eines Staatsvertrages mit Frankreich geregelt. Es ist geplant, für die
Dauer des Gipfels die Benützung des Luftraumes über der Region
einzuschränken.

Die Gesamtkosten des Armeeeinsatzes können voraussichtlich im Rahmen der
bewilligten Kredite des VBS aufgefangen werden.

Massnahmen an der Grenze

Was die Sicherheitsmassnahmen an der Grenze betrifft, wird davon
ausgegangen, dass die Grenzkontrollen eher verstärkt werden.  Die
Vorkehrungen an der Grenze werden zwischen den betroffenen Kantonen und
Frankreich abgesprochen werden.