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Auflage des AOC-Gesuchs für "Cardon épineux genevois"

Auflage des AOC-Gesuchs für "Cardon épineux genevois"

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) veröffentlicht das Gesuch um
Registrierung einer geschützten Ursprungsbezeichnung (AOC) für “Cardon
épineux genevois” im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Um den Schutz
dieser Bezeichnung nachgesucht hat die Association Cynara.

Das Eintragungsgesuch behält die Verwendung der Bezeichnung "Cardon
épineux genevois" dem in Genf und gemäss den Anforderungen des
Pflichtenhefts produzierten Kardy vor. Kardy ist ein kräftig wachsendes
Blattstielgemüse. Nach dem Edikt von Nantes (1685) liessen sich
Protestanten in Plainpalais nieder, die sich auf den Gemüseanbau
verstanden. Sie züchteten die Kardysorte "Cardon argenté épineux de
Plainpalais", die einzige für "Cardon épineux genevois" zugelassene
Sorte. Mit der Ursprungsbezeichnung soll der Kardy sowohl als frisches
Gemüse in ganzer und geschnittener Form als auch als Konservengemüse
geschützt werden.
Der Kardy wird in den Genfer Haushalten traditionsgemäss im Dezember
anlässlich der Escalade und der Festtage aufgetischt. Er ist das erste
Gemüse, für das ein AOC-Gesuch eingereicht worden ist.
Mit dem Register der Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben
lassen sich Gebietsnamen und traditionelle Bezeichnungen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen, deren Qualität und
Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden.
Für das Register der Weinbezeichnungen sind die Kantone zuständig. Ist
ein Name geschützt, darf er nur von Produzenten des entsprechend
definierten geografischen Gebiets benutzt werden. Sie müssen sich an
ein detailliertes Pflichtenheft halten. Die Eintragungsgesuche werden
öffentlich aufgelegt. Personen mit einem schutzwürdigen Interesse sowie
die Kantone können innert drei Monaten Einsprache erheben.
Das Register zählt heute elf Eintragungen: Abricotine (AOC), L'Etivaz
(AOC), Rheintaler Ribel (AOC), Bündnerfleisch (GGA), Eau-de-vie de
poire du Valais (AOC), Formaggio d'alpe ticinese (AOC), Gruyère (AOC),
Tête de Moine bzw. Fromage de Bellelay (AOC), Saucisse d'Ajoie (GGA),
Sbrinz (AOC) und Walliser Trockenfleisch (GGA).

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

Philippe Herminjard,
 Sektion Spezialkulturen und Weinwirtschaft,
 Tel. 031 324 25 26

 Isabelle Pasche,
 Hauptabteilung Produktion und Internationales,
 Rechtsdienst,
 Tel. 031 322 25 39