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Verrechnung erbrachter Leistungen innerhalb der Verwaltung


MEDIENMITTEILUNG

Verrechnung erbrachter Leistungen innerhalb der Verwaltung

12. Feb 2003 (EFD) Die Verrechnung von erbrachten Leistungen innerhalb der
Verwaltung wird inskünftig möglich sein. Der Bundesrat hat heute eine
entsprechende neue Bestimmung zum Finanzhaushaltgesetz in Kraft gesetzt.

Die Abkehr vom bisherigen Vergütungsverbot erlaubt den Leistungserbringern
in ausgewählten Bereichen für Leistungen zu Gunsten anderer
Verwaltungsstellen Rechnung zu stellen. Dadurch soll sowohl das
Kostenbewusstsein als auch die Transparenz gesteigert werden.

Des weiteren sind in der Finanzhaushaltverordnung ebenfalls Anpassungen
vorgenommen worden:

- Anstelle der bisherigen starren Limitierung der Höhe der angelegten
Finanzmittel im Ausland regelt neu eine Anlagekommission den Umfang der
ausländischen Tresorerieanlagen.

- Im Rahmen der Reorganisation der Rechnungswesen der Verwaltungseinheiten
sind die Anforderungen an die Rechnungsführung neu definiert worden.
Insbesondere wird vermehrt Gewicht auf die Aspekte des internen
Kontrollsystems (IKS) gelegt.

Auskunft ab 13.00 Uhr:
Erich Adamek, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 61 01
Markus Stöckli, Eidg. Finanzverwaltung, Tel 031 322 61 32

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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