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Pressemitteilung

Grundsätze und Richtlinien behördlicher Kommunikation

Bundesrat nimmt Kenntnis vom Leitbild der Konferenz der Informationsdienste (KID)

Der Bundesrat hat Kenntnis genommen vom neuen Leitbild "Information und Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung", das die Konferenz der Informationsdienste (KID) in Ergänzung des Bundesgesetzes über die Öffentlichkeit der Verwaltung (BGÖ) erarbeitet hat. Mit dem Dokument soll die Bedeutung der Informations- und Kommunikationsarbeit für die behördliche Transparenz unterstrichen werden.

Den Auftrag zu dem Leitbild hatte der Bundesrat der KID am 9. März 2001 erteilt, anlässlich der Vorstellung der Vernehmlassungsergebnisse zum Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung. Das zwölfseitige Dokument definiert für Bundesrat und Bundesverwaltung den Stellenwert der Information und Kommunikation und legt entsprechende Grundsätze und Richtlinien fest. Es verpflichtet die Informationsorgane zu aktiver, sachlicher, umfassender und zeitgerechter Information über Lagebeurteilungen, Entscheide, Begründungen und Massnahmen.

Damit wird der Anspruch der Öffentlichkeit auf Einblick in den Entscheidungsprozess von Bundesrat und Bundesverwaltung unterstützt. Das von der KID erarbeitete Leitbild hält fest, dass Transparenz entscheidend mithilft, Vertrauen zu schaffen.

SCHWEIZERISCHE BUNDESKANZLEI

Information und Kommunikation

Bern, 12. Februar 2003

Für Rückfragen:

Vizekanzler und Bundesratssprecher Achille Casanova

Tel. 031 / 322 37 03