Grundsätze und Richtlinien
behördlicher Kommunikation
Bundesrat nimmt Kenntnis vom Leitbild der
Konferenz der Informationsdienste (KID)
Der Bundesrat hat Kenntnis genommen vom neuen
Leitbild "Information und Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung", das
die Konferenz der Informationsdienste (KID) in Ergänzung des Bundesgesetzes über
die Öffentlichkeit der Verwaltung (BGÖ) erarbeitet hat. Mit dem Dokument soll
die Bedeutung der Informations- und Kommunikationsarbeit für die behördliche
Transparenz unterstrichen werden.
Den Auftrag zu dem Leitbild hatte der
Bundesrat der KID am 9. März 2001 erteilt, anlässlich der Vorstellung der
Vernehmlassungsergebnisse zum Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der
Verwaltung. Das zwölfseitige Dokument definiert für Bundesrat und
Bundesverwaltung den Stellenwert der Information und Kommunikation und legt
entsprechende Grundsätze und Richtlinien fest. Es verpflichtet die
Informationsorgane zu aktiver, sachlicher, umfassender und zeitgerechter
Information über Lagebeurteilungen, Entscheide, Begründungen und
Massnahmen.
Damit wird der Anspruch der Öffentlichkeit
auf Einblick in den Entscheidungsprozess von Bundesrat und Bundesverwaltung
unterstützt. Das von der KID erarbeitete Leitbild hält fest, dass Transparenz
entscheidend mithilft, Vertrauen zu schaffen.
SCHWEIZERISCHE
BUNDESKANZLEI
Information und
Kommunikation
Bern, 12. Februar 2003
Für Rückfragen:
Vizekanzler und Bundesratssprecher Achille
Casanova
Tel. 031 / 322 37
03