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Keine Steuerrückerstattung auf Treibstoffen für Last- und Baggerschiffe


MEDIENMITTEILUNG

Keine Steuerrückerstattung auf Treibstoffen für Last- und Baggerschiffe

12. Feb 2003 (EFD) Der Bundesrat lehnt eine Begünstigung bei der
Mineralölsteuer auf Treibstoffen für den Antrieb von Last- und
Baggerschiffen ab. In seiner heutigen Antwort auf eine Motion von
Nationalrat Pierre Triponez (FDP/BE) spricht sich der Bundesrat generell
gegen Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen aus.

Triponez hatte in seiner Motion eine Rückerstattung des
Mineralölsteuerzuschlags verlangt, für den Fall, dass der Treibstoff für den
Antrieb von Last- und Baggerschiffen verwendet werde.

Bis 1994, so hält der Bundesrat in seiner Antwort fest, wurde aufgrund des
Zollrechts eine Begünstigung für Dieselöl gewährt, das in Baumaschinen,
Lastschiffen und stationären Motoren verwendet wurde. Im Rahmen der
Sanierungsmassnahmen für den Bundeshaushalt sei diese Begünstigung
aufgehoben worden. Anlässlich der parlamentarischen Beratungen über das
Mineralölsteuergesetz, mit welchem die damaligen Zölle auf Mineralölen auf
den 1. Januar 1997 in Steuern umgewandelt worden seien, habe das Parlament
die Wiedereinführung der aufgehobenen Begünstigungen abgelehnt. Der
Bundesrat ist der Auffassung, dass die Gründe für die Abschaffung der
Steuerprivilegien im Jahr 1994 weiterhin gültig sind. Weiter hält der
Bundesrat fest, dass nach dem Subventionsgesetz in der Regel auf
Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen zu verzichten sei.

Auskunft: Stephan Hatz, Oberzolldirektion, Tel. 031/ 322 67 05

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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