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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Österreich hebt BSE-bedingte Importsperre für Schweizer Rindersamen auf

Österreich hebt BSE-bedingte Importsperre für Schweizer Rindersamen auf

Ab sofort kann Schweizer Rindersamen wieder nach Österreich exportiert
werden. Damit sind jahrelange Bemühungen der Bundesämter für
Veterinärwesen und für Landwirtschaft von Erfolg gekrönt worden.

Mit Datum vom 7. Februar 2003 hat die österreichische Regierung nach
langen Verhandlungen und verschiedenen Interventionen das Importverbot
für Schweizer Rindersamen aufgehoben. Ab sofort kann Rindersamen wieder
nach Österreich exportiert werden, wenn in einer Bescheinigung
bestätigt wird, dass der Samen nicht von Tieren stammt, bei denen BSE
festgestellt wurde. Weiter wird zur Bedingung gemacht, dass die Stiere,
von denen der Samen gewonnen wurde, nicht von Kühen abstammen, bei
denen BSE festgestellt wurde und ihrerseits keine Nachkommen mit BSE
haben. In Bezug auf andere Krankheiten muss der Samen
selbstverständlich auch die allgemeinen Anforderungen erfüllen, die das
bilaterale Veterinärabkommen zwischen der Schweiz und der EU verlangt.

Die österreichische Importsperre aus dem Jahre 1996 war seinerzeit als
BSE-Schutzmassnahme deklariert worden. Österreich war das einzige
EU-Land, das entsprechende Exportrestriktionen bis jetzt aufrecht
erhielt. Das Importverbot für Schweizer Rindvieh nach Österreich bleibt
allerdings weiter bestehen.

Die Öffnung des Exports nach Österreich bietet den Schweizer
Viehproduzenten neue Absatzmöglichkeiten. Im Übrigen erhofft sich die
Schweiz von diesem Schritt Österreichs eine Signalwirkung. Die
Bundesbehörden werden weiterhin alles unternehmen, damit die
verbleibenden Importverbote für Schweizer Rindvieh aufgehoben werden
können.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst

Dagmar Heim,
Bundesamt für Veterinärwesen,
Tel. 031 324 99 93