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Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold trifft französischen Justizminister

Umfangreiche Traktandenliste sowie Unterzeichnung eines Zusatzver-trages für
Auslieferungen

Bern, 10.02.2003. Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold ist am Montag in Bern mit
dem französischen Justizminister Dominique Perben zusammen getroffen. Dabei
unterzeichneten die beiden Amtskollegen einen bilateralen Zusatzvertrag zum
Europäischen Auslieferungsüberein-kommen. Weitere Diskussionspunkte waren
der Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität,
Schengen/Dublin, Fragen des internationalen Kindesschutzes, die Überlastung
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und das G8-Gipfeltreffen
in Evian.

Der heute unterzeichnete Zusatzvertrag zum Europäischen
Auslieferungsübereinkommen, der noch vom Parlament verabschiedet werden
muss, hat eine grosse praktische Bedeutung. Nach schweizerischem Recht ist
bereits heute die vereinfachte Auslieferung möglich, wenn die gesuchte
Person ihrer Überstellung an den ersuchenden Staat zustimmt. Rund die Hälfte
aller Auslieferungen können auf diese Weise abgewickelt werden. Der
Zusatzvertrag wird das vereinfachte Verfahren neu auch bei Auslieferungen
von Frankreich an die Schweiz ermöglichen.

Wenn sich eine gesuchte Person der Auslieferung nicht widersetzt, soll sie
künftig ohne formelles Auslieferungsersuchen in einem vereinfachten
Verfahren dem ersuchenden Staat übergeben werden können. Das vereinfachte
Verfahren wird direkt zwischen den zuständigen Behörden abgewickelt und
führt zu einer wesentlichen Verkürzung der Verfahrensdauer. Dank der raschen
Übergabe der gesuchten Person lässt sich eine Verzögerung des
Strafverfahrens im ersuchenden Staat vermeiden.

Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes und der
französische Justizminister betonten bei ihrem Arbeitsgespräch die
Wichtigkeit der Bekämpfung des Terrorismus  und die damit verbundene
Finanzierung sowie die Bekämpfung der organisierten Kriminalität.
Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold bekräftigte, dass das Bankgeheimnis einer
wirksamen Bekämpfung des Verbrechens nicht entgegen steht. Ausserdem nutzte
die Justizministerin die Gelegenheit, die schweizerische Position im
Schengen-/Dublin-Dossier zu erläutern.

Beide Justizminister diskutierten die Fälle der schutzsuchenden
französischen Mütter im Waadtland. Sie stellten zufrieden fest, dass die
Anliegen des internationalen Kindesschutzes mit dem Haager Abkommen
gewährleistet sind.

In Bezug auf G8 waren sich die beiden Justizminister einig, dass die
Zusammenarbeit zwischen Frankreich und der Schweiz erfreulich verläuft und
dass Globalisierungsgegnern die Möglichkeit zum gemeinsamen Dialog und
friedlichen Kundgebungen eingeräumt werden müssen.

Weitere Auskünfte:
Informationsdienst EJPD, Tel. 031 322 18 18