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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Österreich hebt Importsperre für Schweizer Rindersamen auf

Ab sofort kann Schweizer Rindersamen wieder nach Österreich exportiert
werden. Damit sind jahrelange Bemühungen der Bundesämter für Veterinärwesen
und für Landwirtschaft von Erfolg gekrönt worden.
Mit Datum vom 7. Februar 2003 hat die österreichische Regierung nach langen
Verhandlungen und verschiedenen Interventionen das Importverbot für
Schweizer Rindersamen aufgehoben. Ab sofort kann Rindersamen wieder nach
Österreich exportiert werden, wenn in einer Bescheinigung bestätigt wird,
dass der Samen nicht von Tieren stammt, bei denen BSE festgestellt wurde.
Weiter wird zur Bedingung gemacht, dass die Stiere, von denen der Samen
gewonnen wurde, nicht von Kühen abstammen, bei denen BSE festgestellt wurde
und ihrerseits keine Nachkommen mit BSE haben. In Bezug auf andere
Krankheiten muss der Samen selbstverständlich auch die allgemeinen
Anforderungen erfüllen, die das bilaterale Veterinärabkommen zwischen der
Schweiz und der EU verlangt.
Die österreichische Importsperre aus dem Jahre 1996 war seinerzeit als
BSE-Schutzmassnahme deklariert worden. Österreich war das einzige EU-Land,
das entsprechende Exportrestriktionen bis jetzt aufrecht erhielt. Das
Importverbot für Schweizer Rindvieh nach Österreich bleibt allerdings weiter
bestehen.
Die Öffnung des Exports nach Österreich bietet den Schweizer Viehproduzenten
neue Absatzmöglichkeiten. Im Übrigen erhofft sich die Schweiz von diesem
Schritt Österreichs eine Signalwirkung. Die Bundesbehörden werden weiterhin
alles unternehmen, damit die verbleibenden Importverbote für Schweizer
Rindvieh aufgehoben werden können.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst
Auskunft: Dagmar Heim, Bundesamt für Veterinärwesen, Tel. 031 324 99 93