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Der Einsatz von Ökofutter in der Tierhaltung ist einheitlich geregelt

Der Einsatz von Ökofutter in der Tierhaltung ist einheitlich geregelt

Schweine- oder Geflügelhalter, welche Ökofutter einsetzen wollen,
können jetzt die fakultativen Module 6 und 7 der Suisse-Bilanz
anwenden. Wird Ökofutter eingesetzt, kann ein gegenüber den Grundlagen
der Düngung 01 (GRUDAF01) abweichender Nährstoffanfall geltend gemacht
werden. Die bisherigen Berechnungsmethoden werden bis längstens am 31.
Dezember 2003 anerkannt.

Der Einsatz von Ökofutter bei Schweinen, Jung- und Legehennen erlaubt,
die N- und/oder
P-Anfallswerte gegenüber den Standardanfallswerten der GRUDAF 01 zu
reduzieren. Die Ökofutter weisen reduzierte Phosphor- und
Stickstoffgehalte auf, die Nährstoffausscheidung der Tiere wird dadurch
geringer.
Den Landwirten stehen zwei Berechnungsmöglichkeiten mit unterschiedlich
hohem administrativem Aufwand zur Auswahl:
Bei der Linearen Korrektur nach Futtergehalten (Modul 6) wird der
Nährstoffanfall pro Tierkategorie auf Grund des durchschnittlichen
Futtergehaltes der verfütterten Futtermittel berechnet.
Die Import/Export-Bilanz (Modul 7) bilanziert alle
Bestandesveränderungen sowie alle eingesetzten Futtermittel pro
Produktionszweig.
Die Weisungen zur Berücksichtigung von Ökofuttern in der Suisse-Bilanz
regeln die Rahmenbedingungen. Die Kantone bestimmen die Kontrollorgane
und regeln die Kostenfolge kantonal.
Im Anhang des gesamten Dokumentes befinden sich die Vereinbarung über
den Einsatz von Ökofuttern, welche mit den Futtermittellieferanten
abzuschließen ist, sowie Aufzeichnungsformulare zu den beiden Modulen.
Letztere können ab 15. Februar 2003 bei den Beratungs-zentralen bezogen
werden. Zusätzlich können ab dem 15. Februar die Excel-Tabellen zu den
Zusatzmodulen 6 und 7 gratis von der Website der beiden
Beratungszentralen LBL, Lindau (www.lbl.ch) und SRVA, Lausanne
(www.srva.ch) heruntergeladen werden.

Die LBL führt am 19. Februar einen Einführungskurs zu den beiden
Zusatzmodulen durch.

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

BLW: Victor Kessler, 031 323 31 34
 SRVA: André Zimmermann, 021 619 44 30
 LBL: Annelies Übersax, 052 354 97 70