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Weko-Jahrespressekonferenz: Kampf gegen Vertikalabreden und

Weko-Jahrespressekonferenz: Kampf gegen Vertikalabreden und
Finanzsektor im Zentrum der Aktivitäten

Die Weko hat an ihrer Jahrespressekonferenz die Bedeutung der
Einführung von direkten Sanktionen im Kartellgesetz und einer Reform
des Binnenmarktgesetzes unterstrichen. Im Zentrum der Aktivitäten stand
im Jahr 2002 neben dem Kampf gegen Vertikalabreden der Finanzsektor.

Die Wettbewerbskommission (Weko) hat am 4. Februar 2003 ihre jährliche
Pressekonferenz durchgeführt. Schwerpunkte des vergangenen Jahres
bildete die Bekämpfung von Vertikalabreden, welche eine
Marktabschottung bewirken, sowie der Finanzsektor.

Das Jahr 2002 hat erneut gezeigt, dass direkte Sanktionen im
Kartellgesetz notwendig sind. Momentan haben Unternehmen ein Interesse,
die Rechtskraft der Entscheide der Weko mglichst hinauszuzgern, was den
volkswirtschaftlichen Schaden von unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkungen weiter erhht. Dies würde sich mit der
Einführung direkter Sanktionen ändern, da die Dauer, während der von
einer Abrede oder einem Missbrauch einer beherrschenden Stellung
profitiert wurde, bei der Hhe der Sanktion mitberücksichtigt würde.

An Bedeutung gewonnen haben im Jahr 2002 vorsorgliche Massnahmen, mit
denen ein Unternehmen per sofort zur Anpassung eines bestimmten
Verhaltens verpflichtet werden kann. So wurden mittels vorsorglichen
Massnahmen Cablecom zur sofortigen Aufschaltung von 'Teleclub digital'
verpflichtet, Swisscom zur Gewährung der gleichen Rabatte an alle
Wiederverkäufer von ADSL-Diensten wie an die eigene Tochter Bluewin und
die Swatch-Tochter ETA SA zur Weiterbelieferung von Uhrenfabrikanten
mit Rohwerken.

Vielfach gelingt es dem Sekretariat der Weko, Wettbewerbsbeschränkungen
ohne langwierige Verfahren zu beseitigen. Dies kann im Rahmen einer
Vorabklärung oder selbst ohne Erffnung einer Vorabklärung erfolgen. Im
vergangen Jahr konnten ein Viertel aller Vorabklärungen eingestellt
werden, da die Unternehmen ihr beanstandetes Verhalten änderten.

Die Erfahrungen im vergangen Jahr haben zudem gezeigt, dass eine
berarbeitung des Binnenmarktgesetzes dringend notwendig ist.
Unterschiedliche Zulassungsbedingungen der Kantone oder gar Gemeinden
zur Ausübung einer Tätigkeit wirken oft als unntige
Marktzutrittschranken, welche den Wettbewerb hemmen. Die Weko begrüsst
daher ausdrücklich, dass der Bundesrat eine Expertenkommission zur
Revision des Binnenmarktgesetzes eingesetzt hat, welche am 31. Januar
2003 zum ersten Mal tagte.

Statistik des Jahres 2002
Untersuchungen
bernahmen vom Vorjahr
9
(18)
Erffnungen
14
(4)
Endentscheide
4
(13)
 davon Anpassung des Verhaltens
1
(3)
 davon einvernehmliche Regelungen
2
(2)
 davon behrdliche Anordnungen
1
(3)
Vorsorgliche Massnahmen
3
(0)
Vorabklärungen
bernahmen vom Vorjahr
18
(19)
Erffnungen
20
(21)
Abschlüsse
23
(21)
 Davon mit Untersuchungserffnung
9
(4)
 Davon mit Anpassung des Verhaltens
6
(8)
Zusammenschlüsse
Meldungen
42
(35)
Kein Einwand nach Vorprüfung
38
(33)
Prüfungen
4
(2)
Sanktionen
1
(1)
Gutachten, Empfehlungen, Stellungnahmen
Gutachten
4
(4)
Empfehlungen
1
(1)
Stellungnahmen
7
(38)
Binnenmarktgesetz
Empfehlungen / Untersuchungen
1
(1)
Erläuterungen
7
(11)
Verschiedenes
Nachkontrollen
3
(4)
Bekanntmachungen (Art. 6 KG)
2
(0)
Klammer: Vorjahr

Walter Stoffel
 Präsident
 079 436 81 49
 Patrik Ducrey
 Stv. Direktor
 079 345 01 44