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Zahnärztliche Dienstleistungen unter Preisbekanntgabepflicht

Zahnärztliche Dienstleistungen unter Preisbekanntgabepflicht
Verschärfte Preisinformation für Telefonmehrwertdienste

Der Bundesrat hat am 15. Januar 2003 das Vernehmlassungsverfahren zu
einer Änderung der Preisbekanntgabeverordnung eröffnet. Mit der
Änderung sollen die zahnärztlichen Dienstleistungen der
Preisbekanntgabepflicht unterstellt werden. Ferner wird die
Preisbekanntgabe für sogenannte Mehrwertdienst-Telefonnnummern (0901,
0906) verschärft. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 17. April
2003.

Der Entwurf zu einer Änderung der Preisbekanntgabeverordnung sieht vor,
die zahnärztlichen Dienstleistungen der obligatorischen
Preisbekanntgabe zu unterstellen. Im Unterschied zu ärztlichen
Dienstleistungen, die in der Regel über die Krankenkasse abgerechnet
werden, wird die Konsumentin oder der Konsument für zahnärztliche
Dienstleistungen direkt zahlungspflichtig.

Ihr Interesse an entsprechender Preisinformation vor Inanspruchnahme
der Dienstleistung ist deshalb manifest, auch wenn der definitive
Endpreis nicht präzis errechnet werden kann. Der Entwurf präsentiert so
einen Lsungsansatz, der einerseits den Erfordernissen des
Datenschutzgesetzes, andererseits dem ffentlichen Interesse an
Preistransparenz Rechnung trägt.

Die seinerzeitige Verffentlichung von Taxpunktwerten im Internet durch
die Sendung „Kassensturz“ hatte ein Intervention des Eidgenssischen
Datenschutzbeauftragten zur Folge, da die Daten anonym bei Zahnärzten
erhoben worden waren.

Der Entwurf verschärft auch die Preisinformationsvorschriften für über
Fernmeldedienste angebotene Mehrwertdienste (sog. Auskunfts- und
Vermarktungsdienste via 0901- und 0906-Nummern). Hier hat die in den
letzten beiden Jahren stattgefundene Liberalisierung teilweise zu
Auswüchsen in dem Sinne geführt, dass bereits bei der Wahl einer
solchen Nummern sehr hohe Set-up-Gebühren erhoben werden, ohne dass die
anrufende Person darüber informiert wird.

Der Entwurf verlangt deshalb unter gewissen Voraussetzungen eine
Gratispreisansage vor dem eigentlichen Verbindungsaufbau.

seco,
 Guido Sutter,
  Fachbereiche/Recht,
  Tel. 031 322 28 14