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Umfassende Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt


MEDIENMITTEILUNG

Umfassende Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt

30. Jan 2003 (EFD) Der Bundesrat hat die Grundzüge einer umfassenden
Sanierungsstrategie für die Bundesfinanzen festgelegt. Nötig wird diese,
weil der im In- und Ausland in diesem Ausmass überraschend eingetretene
Einbruch von Börse und Wirtschaft auch auf die öffentlichen Haushalte
durchschlägt. Gegenüber den Schätzungen des vergangenen Oktobers rechnet die
Eidg. Steuerverwaltung ESTV aufgrund neuerer Daten mit Mindereinnahmen von
bis zu 5.5 Milliarden Franken im Jahr 2006. Dazu kommt ein beträchtliches
Potenzial von Mehrausgaben in Zusammenhang mit Vorlagen, die noch in
parlamentarischer Beratung stecken. Obwohl die Ursache (Verhältnis zwischen
konjunkturellen und strukturellen Gründen) sowie der genaue Umfang der
Ausfall-Schätzungen mit Unsicherheiten behaftet sind, ist die massive
Verschlechterung der Haushaltlage eine Realität. Um den Unsicherheiten der
Prognosen Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat eine mehrstufige
Sanierungsstrategie mit unterschiedlichen Massnahmen beschlossen, die je
nach tatsächlicher Entwicklung lage- und bedarfsgerecht ausgelöst werden
können. Kernpunkt der Sanierungsstrategie ist ein Entlastungsprogramm, das
bis 2006 Verbesserungen von rund 2 Milliarden Franken bringen soll. Der
Bundesrat will die entsprechende Botschaft noch vor den Sommerferien
verabschieden.

Die Risiken für den Bundeshaushalt ergeben sich in erster Linie aus dem
wirtschaftlichen Umfeld: Nachdem die Einnahmenschätzungen schon im Oktober
vergangenen Jahres um 1 Milliarde Franken nach unten korrigiert werden
mussten, gaben nun die definitiven Steuereingänge 2002 zu einer weiteren
Revision der Prognosen Anlass. Betroffen davon sind namentlich die direkte
Bundessteuer (juristische Personen), die Verrechnungssteuer und die
Stempelabgaben (Umsatzabgabe).Weniger grosse Ausfälle sind bei der
Mineralölsteuer zu verzeichnen (siehe Kasten).

Mindereinnahmen 2003ff im Vergleich zu den Schätzungen per 30.10.02

                      2003  2004  2005  2006
Direkte Bundessteuer -1650 -2400 -3050 -3250
Verrechnungssteuer   -1700  -900 -1000 -1100
Mehrwertsteuer        -300  -300  -400  -500
Stempelabgaben        -300  -400  -500  -500
Mineralölsteuern       -45   -45   -45   -45
Total                -3995 -4045 -4995 -5395

Der Einfluss der Wirtschaftsentwicklung auf die Einnahmen

Da die revidierten Schätzungen angesichts der Abhängigkeit von volks- und
weltwirtschaftlichen Entwicklungen nach wie vor mit grossen Unsicherheiten
behaftet sind, hat der Bundesrat das Eidg. Finanzdepartement EFD beauftragt,
die Prognosen kontinuierlich zu überprüfen. Dabei soll auch ermittelt
werden, wie stark konjunkturelle und wie stark strukturelle Faktoren zum
Einnahmenrückgang führen. Für die Definition der zu treffenden Massnahmen
ist wichtig, in welchem Ausmass sich der in Etappen erfolgte Rückschlag an
den Aktienmärkten sowie die Gewinneinbrüche und der Restrukturierungsbedarf
in der Wirtschaft in den öffentlichen Haushalten bemerkbar macht - diese
Frage stellt sich nicht nur in der Schweiz, sondern auch in den USA und
Europa. Von Bedeutung ist sodann die Frage, ob im Fall eines Aufschwungs
damit gerechnet werden kann, dass die Einnahmen rasch wieder das alte Niveau
erreichen.

Wichtige Ausgabendisziplin

Grosse Risiken drohen den Bundesfinanzen sodann von politischer Seite: Im
Parlament ist eine Reihe von Vorlagen in Beratung, die das Defizit bis 2006
noch einmal um 2 Milliarden erhöhen könnten. Zu den Hauptbrocken gehören das
Sozialziel bei den Prämienverbilligungen für die Krankenversicherung, die
gefährdeten Bundesanteile an den Mehrwertsteuerprozenten für AHV und IV, die
Aufstockung des Steuerpakets durch den Nationalrat sowie die vom Ständerat
abgelehnte Versteigerung von Fleischimportkontingenten. Der Bundesrat wird
in den eidg. Räten mit Entschiedenheit darauf hinwirken, dass diese
Teilbeschlüsse korrigiert werden. Sollte das Parlament darauf nicht
eintreten, würde dies die Finanzlage des Bundes verschärfen und den
politischen Handlungsspielraum für die Bewältigung künftiger Probleme
nochmals markant reduzieren.

Sanierungsstrategie mit Kernstück "Entlastungsprogramm"

Die zur Diskussion stehenden Ausgaben ergeben zusammen mit dem aus heutiger
Sicht geschätzten Einnahmeneinbruch von bis zu 5,5 Milliarden (2006) ein
finanzpolitisches Risiko von gegen 8 Milliarden Franken. Kernpunkt der
Sanierungsstrategie ist ein Entlastungsprogramm, das hauptsächlich bei den
Ausgaben ansetzt. Der Bundesrat hat gestern die Grundzüge festgelegt und die
Departemente beauftragt, die einzelnen Massnahmen zu konkretisieren und wo
nötig Gesetzesänderungen auszuarbeiten. Er hat im weiteren eine Reihe von
Prüfaufträgen erteilt, die bis im März abgeschlossen sein sollen. Die
Massnahmen betreffen neben dem Eigenbereich der Verwaltung praktisch alle
grossen Aufgabengebiete des Bundes (siehe Beilage: Konturen des
Entlastungsprogramms). Insgesamt wird damit eine Entlastung des Haushaltes
um rund 2 Milliarden Franken angestrebt. Die Botschaft soll den eidg. Räten
noch vor den Sommerferien zugeleitet werden.

Die zweite Stufe der Sanierungsstrategie bildet der zeitliche Aufschub der
Ehepaar- und Familienbesteuerung. Der Vorsteher des EFD, Bundesrat Kaspar
Villiger, ist zu diesem Zweck vom Bundesrat ermächtigt worden, in den
zuständigen parlamentarischen Kommissionen zu beantragen, das Inkraftsetzen
dieses Teils der Vorlage von der Situation des Bundeshaushalts abhängig zu
machen. Sie würde damit vom Bundesrat erst in Kraft gesetzt werden können,
wenn Budget und Finanzplan den Erfordernissen der Schuldenbremse
entsprechen. Im weiteren wird der Bundesrat die Vorlage zur
Wohneigentumsbesteuerung nur unterstützen, wenn sie erstens nur moderate
Ausfälle bringt und zweitens mit einem erst 2008 in Kraft tretenden
Systemwechsel verbunden wird.

Schliesslich bestätigte der Bundesrat seinen Entscheid vom vergangenen
November, als dritte Stufe der Sanierungsstrategie notfalls auch
kompensatorische Steuererhöhungen ins Auge zu fassen. Diese Massnahme käme
allenfalls dann in Frage, wenn sich herausstellen sollte, dass ein
signifikanter Teil der Einnahmeneinbrüche struktureller Natur wäre und die
Ausfälle zur Sicherung des Steuersubstrats durch Erhöhung einer berechenbar
stabilen Steuer ausgeglichen werden müsste, ohne dass sich dadurch die
Steuerquote erhöhen würde. Ebenso könnte eine Steuererhöhung in Betracht
gezogen werden zum Ausgleich von neuen, nicht finanzierten
Ausgabenbeschlüssen durch das Parlament.

Als nächster Schritt wird nun eine Botschaft zum Entlastungsprogramm
ausgearbeitet und das Gespräch mit den Kantonen aufgenommen. Die
anschliessenden Konsultationen der Parteien und Verbände werden im
wesentlichen auf konferenzieller Basis erfolgen. Das ist die Voraussetzung,
dass sich der ehrgeizige, aber den schwierigen Umständen angepasste Fahrplan
einhalten lässt.

Auskunft:
Kurt Dütschler, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 73 77
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 54
Karl Schwaar, Eidg. Finanzverwaltung, 031 323 86 09

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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