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Nationalbankgold: Erträge sollen an Kantone und an den Bund gehen


MEDIENMITTEILUNG

Nationalbankgold: Erträge sollen an Kantone und an den Bund gehen

30. Jan 2003 (EFD) Die Erträge aus den 1'300 Tonnen Gold, welche die
Schweizerische Nationalbank SNB für die Geldpolitik nicht mehr benötigt,
sollen zu 2/3 den Kantonen und zu 1/3 dem Bund zu Gute kommen. Das
Goldvermögen soll in seiner Substanz real erhalten bleiben und zur
Bewirtschaftung an einen externen Fonds übertragen werden. Diese
Grundsatzentscheide hat der Bundesrat gestern gefällt. Die Substanzerhaltung
und Verwendung des Goldvermögens soll in der Verfassung geregelt werden.
Damit Bund und Kantone bereits vor dem Inkrafttreten dieser Rechtsgrundlage
von den auf dem bereits verkauften und reinvestierten Gold erzielten
Erträgen profitieren können, soll eine zusätzliche
Gewinnausschüttungsvereinbarung abgeschlossen werden. Gleichzeitig empfiehlt
der Bundesrat die KOSA-Initiative, welche die regulären Nationalbankgewinne
zum grossen Teil der AHV zukommen lassen will, zur Ablehnung.

Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung eine Aussprache geführt zu
verschiedenen Fragen, welche sich mit der Verwendung von
Nationalbankvermögen befassen, und dabei folgende Grundsatzentscheide
gefällt:

Reale Substanzerhaltung des Goldvermögens: Grundsätzlich könnte das
Goldvermögen nach dem doppelten Nein vom September als "überschüssige
Währungsreserven" bezeichnet und gestützt auf die geltende Verfassung (Art.
99 Abs. 4 BV) mittels Anpassung der Gewinnausschüttungsvereinbarung oder
allenfalls einer neuen Gesetzesbestimmung in seiner Substanz zu 1/3 an den
Bund und zu 2/3 an die Kantone ausgeschüttet werden. Demgegenüber benötigt
die gemäss Abstimmungsanalyse von weiten Kreisen der Bevölkerung
unterstützte reale Substanzerhaltung des Vermögens eine spezielle
Verfassungsgrundlage - unabhängig vom gewählten Verteilschlüssel und
unabhängig davon, ob die Substanzerhaltung bei der SNB oder bei einem
separaten Fonds erfolgt. Eine Verfassungsgrundlage für die Substanzerhaltung
ist notwendig, weil der geltende Artikel 99 Absatz 4 BV die Ausschüttung der
Nationalbankgewinne an Kantone und Bund vorsieht. Mit einer solchen
Ausschüttung ist naturgemäss verbunden, dass die Empfänger über die Mittel
uneingeschränkt verfügen können. Tritt nun die Auflage der Substanzerhaltung
hinzu, ist diese umfassende Dispositionsmöglichkeit nicht mehr gegeben.

Der Bundesrat hält an seiner Auffassung fest, dass das Goldvermögen, welches
über Jahrzehnte entstanden ist, nicht jetzt und heute verbraucht, sondern in
seiner Substanz erhalten werden soll. Gleichzeitig soll das Vermögen
möglichst rasch aus der SNB ausgelagert werden, da die dauerhafte
Vermögensverwaltung durch die SNB die Gefahr von Interessenskonflikten mit
dem geldpolitischen Auftrag der Nationalbank birgt.

2/3 Kantone, 1/3 Bund: Der Bundesrat hat nach eingehender Diskussion
entschieden, dass die auf dem Goldvermögen erzielten Erträge zu 2/3 an die
Kantone und zu 1/3 an den Bund gehen sollen. Obwohl damit der geltende
Verteilschlüssel für die Nationalbankgewinne nicht verändert wird, hält der
Bundesrat an seiner bereits vor der Abstimmung vom September geäusserten
Meinung fest, dass die Verwendung des Goldvermögens mit der Schaffung einer
separaten Rechtsgrundlage demokratisch legitimiert werden soll. Er möchte
deshalb mit der Verfassungsgrundlage zur Auslagerung und Substanzerhaltung
des Goldvermögens auch gleich die Verwendung der Vermögenserträge regeln.

Zur Diskussion standen im Rahmen der Aussprache auch andere
Verwendungsvorschläge wie die AHV, Bildungsmassnahmen oder die Ausbildung
von Medizinalpersonal. Die Sicherstellung der Finanzierung der AHV ist
gemäss Bundesrat ein vordringliches Problem, das jedoch nicht mit der
Zuwendung eines Teils der Goldvermögenserträge gelöst werden kann.
Bildungsmassnahmen werden als notwendig und sinnvoll erachtet. Die Nutzung
der Erträge aus dem Goldvermögen für die Bildung beurteilt der Bundesrat
aber skeptisch: Bildung muss als wichtige staatliche Aufgabe aus dem
ordentlichen Budget finanziert werden und sollte nicht von
Spezialfinanzierungen abhängen. Problematisch bei der Finanzierung von
Bildungsmassnahmen aus dem Goldvermögen wäre zudem die Festlegung des
genauen Einsatzes der Mittel und die Harmonisierung mit der bestehenden
Bildungspolitik der öffentlichen Hand. Ähnlich ist die Finanzierung der
Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten zu beurteilen, die ebenfalls als
Verwendungszweck zur Diskussion stand: Zwar gehört das Medizinstudium zu den
teuersten Studiengängen. Dennoch ist der Bundesrat der Auffassung, dass
nicht eine einzelne Fakultät für ein Bundesengagement herausgepickt werden
sollte. Zudem gehört die Universitätsausbildung grundsätzlich ins
Zuständigkeitsgebiet der Kantone, wobei die Universitätskantone bereits
heute finanzielle Unterstützung erhalten.

Zusätzliche Gewinnausschüttungsvereinbarung: Der Bundesrat wird dem
Parlament so rasch als möglich eine Verfassungsgrundlage unterbreiten,
welche die Substanzerhaltung und Verwendung der Erträge aus dem Goldvermögen
regelt. Bis zum Inkrafttreten dieser Verfassungsgrundlage werden die Erträge
auf dem verkauften und reinvestierten Gold in die normale Erfolgsrechnung
der SNB fliessen. Da bei der Festlegung der Gewinnausschüttungsvereinbarung
vom April 2002 nicht mit diesen Zusatzerträgen gerechnet wurde, tragen diese
unter sonst unveränderten Rahmenbedingungen zu einem stärker als erwarteten
Anstieg der geld- und währungspolischen Rückstellungen der SNB bei. Der
Bundesrat hat deshalb beschlossen, mit der SNB Gespräche aufzunehmen mit dem
Ziel, eine zusätzliche befristete Gewinnausschüttungsvereinbarung
abzuschliessen. Diese Zusatzvereinbarung würde es erlauben, die Erträge aus
dem verkauften Goldvermögen bereits vor dem Inkrafttreten der
Verfassungsgrundlage an Bund (1/3) und Kantone (2/3) auszuschütten. Eine
solche Zusatzausschüttung könnte erstmals im Frühling 2004 stattfinden und
würde ca. 300 Mio. Fr. betragen. Sie würde mit steigenden Goldverkäufen
anwachsen. Ab Frühling 2006 würde die Zusatzausschüttung bei vorsichtiger
Schätzung ca. 500 Mio. Fr. pro Jahr betragen. Die genauen Beträge wie auch
alle andern Elemente einer solchen Zusatzausschüttung müssen zwischen dem
EFD und dem Direktorium und Bankrat der SNB erst noch festgelegt werden.

Ablehnung der KOSA-Initiative: Im Herbst 2002 ist die Volksinitiative
"Nationalbankgewinne für die AHV" zustande gekommen. Sie schlägt vor, die
geltende Verfassungsbestimmung, wonach die Nationalbankgewinne zu mindestens
zwei Dritteln an die Kantone gehen, abzuändern. Neu soll der Reingewinn der
SNB gemäss Vorschlag der Initianten wie folgt verteilt werden: Eine
Milliarde Franken pro Jahr soll an die Kantone, der Rest an den AHV-Fonds
ausgeschüttet werden. Der Bundesrat hat die heutige Diskussion über
Nationalbankvermögen auch für eine erste Aussprache über die KOSA-Initiative
genutzt. Er erachtet die Initiative insbesondere im Hinblick auf die
Notenbankunabhängigkeit als äusserst problematisch: Die Glaubwürdigkeit der
SNB würde in Frage gestellt, wenn ein sozialpolitisches Ziel - die
Finanzierung der AHV - in den verfassungsmässigen Notenbankartikel
aufgenommen würde. Da die Initianten ausserdem von deutlich zu hohen
Gewinnschätzungen der SNB ausgehen, besteht die Gefahr, dass nach einer
Annahme der Initiative starker politischer Druck auf die SNB entstehen
könnte, ihre Ausschüttungen zu Gunsten der AHV zu erhöhen.

Überschüssige Goldreserven

Infolge der Aufhebung der Goldbindung des Frankens verfügt die SNB über mehr
Währungsreserven als sie für die Führung der Geld- und Währungspolitik
benötigt. Ein Vermögen im Gegenwert von 1'300 Tonnen Gold steht für andere
öffentliche Zwecke zur Verfügung. Am 22. September 2002 haben Volk und
Stände über zwei Verwendungsvorschläge abgestimmt und die SVP-Initiative,
welche das ganze Goldvermögen der AHV zukommen lassen wollte, verworfen.
Gleichzeitig wurde auch der Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament, das
Vermögen in seiner Substanz zu erhalten und die Erträge an AHV, Kantone und
die Solidaritätsstiftung auszuschütten, abgelehnt. Somit war wieder offen,
was mit dem Goldvermögen geschehen soll.

 Parlamentsgeschäfte

Für die Frühlingssession 2003 steht die Beantwortung verschiedener
parlamentarischer Vorstösse zum Thema Verwendung der überschüssigen
Goldreserven an. Gleichzeitig muss der Bundesrat bis Anfang Oktober zur
Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV" ("KOSA-Initiative")
Stellung nehmen. Gemäss dieser Initiative sollen die regulären SNB-Gewinne
nicht mehr wie bisher zu 1/3 an den Bund und zu 2/3 an die Kantone gehen,
sondern - vorbehältlich 1 Mrd. Fr. pro Jahr für die Kantone - an den
AHV-Fonds überwiesen werden.

Auskunft:
Urs Plavec, Eidg. Finanzverwaltung, 031 322 61 72
Werner Abegg, Schweizerische Nationalbank, 01 631 32 67

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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