Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Mehr Transparenz in der Rechnungslegung

Gesetzesentwurf wird KMU-freundlicher und steuerneutral überarbeitet

Bern, 29.1.2003. Der Bundesrat will mehr Transparenz in der Rechnungslegung:
Er hat am Mittwoch beschlossen, den Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die
Rechnungslegung und Revision (VE RRG) umfassend überarbeiten zu lassen und
eine neue Regelung vorzulegen, welche den Bedürfnissen der Unternehmer
Rechnung trägt.

Die Neuregelung soll nach den Vorgaben des Bundesrates namentlich
steuerneutral, KMU-gerecht und durch eine getreue Darstellung der Lage
vertrauensbildend erfolgen. Die jüngsten Ereignisse in Teilen der Wirtschaft
haben zu einer Sensibilisierung geführt und die Wichtigkeit einer
transparenten Rechnungslegung, die ein getreues Bild der wirtschaftlichen
Lage eines Unternehmens vermittelt, aufgezeigt. Eine sogenannte "fair
presentation" liegt nicht nur im Interesse der Unternehmen selbst, sondern
auch im Interesse der übrigen Betroffenen (Aktionäre, Staat, übrige
Stakeholder). Die Börse sieht für börsenkotierte Unternehmungen bereits
Standards vor; es besteht jedoch nach Auffassung des Bundesrates
Handlungsbedarf auf allen Ebenen, die veralteten Bestimmungen des
Obligationenrechts zu ersetzen. Zudem soll im Sinne einer Qualitätssicherung
die Verordnung über die Zulassung von Abschlussprüfern umgesetzt werden.  .
Der Vorentwurf beruht auf dem Grundsatz der "fair presentation" der
Rechnungslegung, d.h. der getreuen Darstellung der wirtschaftlichen Lage.
Damit mit der Neuregelung keine steuerlichen Folgen verbunden sind, soll der
Rechnungslegungspflichtige von den Bewertungsvorschriften des RRG abweichen
können. Diese Lösung zur Gewährleistung der Steuerneutralität wurde in der
Vernehmlassung jedoch als ungenügend erachtet. Zudem wurde der zusätzliche
administrative Aufwand für die KMU kritisiert.

Im Rahmen der Überarbeitung des Entwurfes sind deshalb verschiedene
Alternativen für die Gewährleistung der Steuerneutralität vertieft zu
prüfen. Das EJPD wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EFD einen
steuerneutralen Regelungsvorschlag zu erarbeiten, der dem Ziel einer
verbesserten Transparenz der Rechnungslegung Rechnung trägt.
Bei der Überarbeitung des Vorentwurfs RRG gilt es weiter, zusätzliche
Erleichterungen für KMU zu prüfen und einen für KMU verständlicheren Aufbau
vorzusehen. Nach den für alle Rechnungslegungspflichtigen geltenden
Bestimmungen sollen zuerst die für kleine Unternehmen geltenden Vorschriften
abschliessend festgehalten werden; anschliessend sind die zusätzlichen
Vorschriften für mittlere und grosse Unternehmen je gesondert zu regeln.

Auch die Frage, welche Gesellschaften eine Revisionsstelle brauchen, bedarf
noch einer eingehenden Überprüfung. Für kleinere Unternehmen sind auch
kostengünstigere Varianten für die Qualitätssicherung der Rechnungslegung
(z.B. "Review" und "Compilation") in Betracht zu ziehen.

Mit der Überarbeitung des Vorentwurfes wurde Prof. Giorgio Behr betraut, der
neben seiner wissenschaftlichen Arbeit auch als Unternehmer tätig ist. Für
die Erfüllung seiner Aufgabe wird Prof. Behr weitere Experten beiziehen, die
mit den Anliegen der KMU im Bereich der Rechnungslegung vertraut sind.

Die Botschaft zum Bundesgesetz über die Rechnungslegung und Revision soll
bis im Frühjahr 2004 vorliegen.

Weitere Auskünfte:
Roland Jeitziner, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 90